Kann ein Grundstück verkauft werden, wenn der Verkäufer nur eine Auflassungsvormerkung und noch keinen Eigentumseintrag im Grundbuch hat?

Antwort

Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Auflassungsvormerkung zugunsten des Verkäufers besteht. **Hintergrund:** - Die Auflassungsvormerkung (§ 883 BGB) sichert dem Käufer den Anspruch auf Eigentumsübertragung, ersetzt aber nicht die Eigentümerstellung. - Rechtlich ist nur der im Grundbuch eingetragene Eigentümer verfügungsberechtigt (§ 873 BGB). - Ein Kaufvertrag über ein Grundstück ist zwar formell möglich, aber die Eigentumsübertragung an den neuen Käufer kann erst erfolgen, wenn der Verkäufer tatsächlich als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist. **Praktische Vorgehensweise:** - In der Praxis wird häufig ein sogenannter "Kettenerwerb" durchgeführt: Der ursprüngliche Eigentümer überträgt das Eigentum direkt auf den Endkäufer, wobei alle Beteiligten (ursprünglicher Eigentümer, Zwischenkäufer, Endkäufer) im Notartermin erscheinen und entsprechende Erklärungen abgeben. - Ohne diese Mitwirkung ist ein Weiterverkauf nicht möglich, solange der Verkäufer nicht im Grundbuch steht. **Fazit:** Ein Weiterverkauf ist erst möglich, wenn der Verkäufer als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist oder alle Beteiligten gemeinsam einen sogenannten Kettenerwerb abwickeln. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Justizportal NRW – Auflassungsvormerkung](https://www.justiz.nrw.de/BS/lexikon/A/auflassungsvormerkung.php).

KI fragen

Verwandte Fragen

Was tun, wenn eine Auflassungsvormerkung nach Eintragung des Eigentümers nicht gelöscht wurde?

Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]

Kann man ein Grundstück an die Gemeinde zurückgeben?

Ein Grundstück einfach so an die Gemeinde „zurückzugeben“ ist in Deutschland in der Regel nicht möglich, da es sich um Privateigentum handelt und die Gemeinde nicht verpflic... [mehr]

Wie begründet man eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht?

Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]

Wie wird ein Wegerecht berechnet?

Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]

Unter welchen Voraussetzungen ist die Vermessung eines fremden Grundstücks erlaubt?

Ein fremdes Grundstück darfst du grundsätzlich nicht ohne Weiteres vermessen lassen. Dafür gelten in Deutschland folgende Voraussetzungen: 1. **Berechtigtes Interesse oder Auftrag**: N... [mehr]

Geht in Italien Gebäudeeigentum wie in Deutschland direkt auf den Grundstückseigentümer über?

Ja, auch in Italien gilt grundsätzlich das Prinzip „superficies solo cedit“ (lat. „die Oberfläche folgt dem Boden“), ähnlich wie in Deutschland. Das bedeutet: Al... [mehr]

Darf ich mein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und anschließend auf dem geteilten Grundstück ein Haus gemäß Bauordnung bauen?

Ob du dein Grundstück im Kurt-Schumacher-Ring 120, 63303 Dreieich teilen und auf dem neu entstandenen Grundstück ein Haus bauen darfst, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Hessis... [mehr]

Wie vermarktet man ein seit 1998 ungenutztes Grundstück?

Die Vermarktung eines Grundstücks, das seit 1998 nicht genutzt wurde, erfordert ein strukturiertes Vorgehen. Hier sind die wichtigsten Schritte: 1. **Grundbuchauszug prüfen:** Kläre di... [mehr]

Gibt es Wegerechte, wenn alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergrundstücke sind und bisher nur eine Nutzung besteht?

Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]

Wie wird ein Notwegerecht vertraglich gesichert?

Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]