Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtigung des Grundbuchs nach einem Erbfall verlangt das Grundbuchamt in Deutschland in der Regel einen **Erbnachweis**. Dieser kann auf zwei Arten erbracht werden: 1. **Erbschein**: Wird vom Nachlassgericht ausgestellt und bestätigt, wer Erbe ist. 2. **Notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll**: Ein notariell beurkundetes Testament zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll kann den Erbschein ersetzen. Ein **handschriftliches Testament** (eigenhändiges Testament) reicht nur dann aus, wenn es zusammen mit dem gerichtlichen Eröffnungsprotokoll vorgelegt wird und der Erbe eindeutig daraus hervorgeht. In der Praxis verlangen die meisten Grundbuchämter jedoch in diesen Fällen einen Erbschein, weil die Auslegung eines handschriftlichen Testaments oft nicht eindeutig ist. **Fazit:** In den meisten Fällen ist ein handschriftliches Testament allein nicht ausreichend. Es wird in der Regel ein Erbschein benötigt, um den Grundbucheintrag zu berichtigen. Weitere Informationen findest du z. B. auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbrecht_node.html) oder bei [justiz.nrw](https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/grundbuchamt/faq/index.php).
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Nein, mit einer Generalvollmacht kann nach dem Tod des Vollmachtgebers kein Grundstück mehr verkauft werden. Eine Generalvollmacht erlischt grundsätzlich mit dem Tod des Vollmachtgebers, es... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]