Wird bei Alleinerbschaft das Grundbuch mit Ausstellung des Erbscheins automatisch berichtigt?

Antwort

Nein, im Fall einer Alleinerbschaft wird mit dem Ausstellen des Erbscheins das Grundbuch nicht automatisch berichtigt. Der Erbschein dient als Nachweis der Erbenstellung. Um als neuer Eigentümer im Grundbuch eingetragen zu werden, musst du beim zuständigen Grundbuchamt einen Antrag auf Grundbuchber stellen und den Erbschein vorlegen. Erst dann wird das Grundbuch entsprechend geändert und du als Eigentümer eingetragen. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten des [Bundesministeriums der Justiz](https://www.bmj.de/DE/themen/familie-und-erbrecht/erbrecht/erbschein/erbschein_node.html) oder bei [justiz.nrw](https://www.justiz.nrw.de/Gerichte_Behoerden/ordentliche_gerichte/grundbuchamt/grundbuchberichtigung/index.php).

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