Kann ich Einsicht in das Grundbuch nehmen?

Antwort

Ja, du kannst grundsätzlich Einsicht in das Grundbuch nehmen, allerdings ist dies in Deutschland an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Das Grundbuch ist kein öffentliches Register, sondern dient vor allem dem Schutz der Eigentümer und Rechteinhaber. Einsicht erhältst du, wenn du ein berechtigtes Interesse nachweisen kannst. Ein solches Interesse liegt zum Beispiel vor, wenn du Eigentümer, Erbe, Gläubiger, Kaufinteressent oder ein sonstiger Beteiligter bist, der ein rechtliches Interesse an den Grundbuchdaten hat. Kaufinteressenten müssen ihr Interesse meist durch einen Vorvertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Eigentümers belegen. Die Einsicht erfolgt beim zuständigen Grundbuchamt (meist beim Amtsgericht). Dort kannst du einen Antrag stellen und musst dein berechtigtes Interesse darlegen. In einigen Bundesländern ist auch eine Online-Einsicht möglich, zum Beispiel über das [Justizportal des Bundes und der Länder](https://www.justiz.de/Online-Verfahren/grundbuch/index.php). Ohne berechtigtes Interesse wird dir die Einsicht in das Grundbuch in der Regel verweigert.

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