Werden andere Hausbewohner informiert, wenn ein rumänischer Hausbewohner im Sinne von usucapio einen Grundbucheintrag beim Gericht beantragt?

Antwort

Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass bei einem Antrag auf Eintragung des Eigentums durch Ersitzung (usucapio) alle betroffenen Parteien, insbesondere die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder sonstige Berechtigte, benachrichtigt werden müssen. Das Gericht prüft im Verfahren, ob die Voraussetzungen für die Ersitzung erfüllt sind, und stellt sicher, dass alle potenziell betroffenen Personen (z.B. Miteigentümer, Nachbarn, Gläubiger mit eingetragenen Rechten) Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Dies geschieht in der Regel durch eine öffentliche Bekanntmachung und/oder direkte Benachrichtigung der im Grundbuch eingetragenen Personen. Ziel ist es, die Rechte Dritter zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Einwände gegen den Antrag zu erheben. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [rumänischen Justizministeriums](https://www.just.ro/) oder bei einem [rumänischen Notariat](https://www.uniuneanotarilor.ro/).

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