Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vor, dass bei einem Antrag auf Eintragung des Eigentums durch Ersitzung (usucapio) alle betroffenen Parteien, insbesondere die im Grundbuch eingetragenen Eigentümer oder sonstige Berechtigte, benachrichtigt werden müssen. Das Gericht prüft im Verfahren, ob die Voraussetzungen für die Ersitzung erfüllt sind, und stellt sicher, dass alle potenziell betroffenen Personen (z.B. Miteigentümer, Nachbarn, Gläubiger mit eingetragenen Rechten) Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Dies geschieht in der Regel durch eine öffentliche Bekanntmachung und/oder direkte Benachrichtigung der im Grundbuch eingetragenen Personen. Ziel ist es, die Rechte Dritter zu schützen und ihnen die Möglichkeit zu geben, Einwände gegen den Antrag zu erheben. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des [rumänischen Justizministeriums](https://www.just.ro/) oder bei einem [rumänischen Notariat](https://www.uniuneanotarilor.ro/).
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
Ja, Rumänien führt die EU-Statistik beim Wohneigentum tatsächlich mit großem Vorsprung an. Laut Daten von Eurostat besitzen in Rumänien über % der Bevölkerung ihr... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]
Ein handschriftliches Testament allein reicht in der Regel **nicht** aus, um eine Berichtigung des Grundbucheintrags (z. B. nach dem Tod eines Eigentümers) zu veranlassen. Für die Berichtig... [mehr]
Im Grundbuch ist bei einem Miteigentumsanteil in der Regel die Gesamtfläche des Grundstücks angegeben, nicht die auf dich entfallende anteilige Fläche. Dein Anteil am Grundstück wi... [mehr]
Ja, es gibt mehrere Möglichkeiten herauszufinden, wann dein Wohnhaus gebaut wurde: 1. **Grundbuchamt**: Im Grundbuch sind oft Informationen zum Baujahr oder zu früheren Besitzern und Bauant... [mehr]
Nein, ein Grundstück kann grundsätzlich nicht wirksam weiterverkauft werden, wenn der Verkäufer noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist, sondern lediglich eine Aufla... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafü... [mehr]