Kann man zwei Flurstücke zu einem zusammenlegen und was passiert mit dem Wegerecht im Grundbuch?

Antwort

Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafür ist das zuständige **Katasteramt** (Liegenschaftskataster). Nach der Verschmelzung gibt es nur noch ein Flurstück mit einer neuen Flurstücksnummer. **Ablauf:** 1. Antrag beim Katasteramt (oft über einen Notar oder Vermessungsingenieur). 2. Prüfung, ob die Flurstücke zusammengelegt werden können (sie müssen z.B. aneinandergrenzen und im selben Grundbuchblatt geführt werden). 3. Durchführung der Verschmelzung im Liegenschaftskataster. 4. Mitteilung an das Grundbuchamt, das die Änderung im Grundbuch übernimmt. **Was passiert mit Wegerechten im Grundbuch?** - **Bestehende Wegerechte** (Grunddienstbarkeiten) bleiben grundsätzlich bestehen. Sie „wandern“ auf das neue, vereinigte Flurstück über. - Das Wegerecht bezieht sich dann auf das gesamte neue Flurstück, sofern im Grundbuch keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil des alten Flurstücks eingetragen ist. - Falls das Wegerecht nur einen Teil des alten Flurstücks betraf, kann eine Anpassung oder Teilung des Rechts sinnvoll sein. Das sollte mit einem Notar und ggf. dem Berechtigten abgestimmt werden. **Wichtig:** Die genaue Auswirkung auf das Wegerecht hängt vom Wortlaut der Eintragung im Grundbuch ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. **Weitere Informationen:** - [Katasteramt Deutschland – Informationen zur Flurstücksverschmelzung](https://www.geoportal.de/DE/Geoportal/Flurstuecke/flurstuecke.html) - [Grundbuch und Wegerecht – Informationen der Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Bauen-und-Immobilien/Grunddienstbarkeit.php)

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