Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafür ist das zuständige **Katasteramt** (Liegenschaftskataster). Nach der Verschmelzung gibt es nur noch ein Flurstück mit einer neuen Flurstücksnummer. **Ablauf:** 1. Antrag beim Katasteramt (oft über einen Notar oder Vermessungsingenieur). 2. Prüfung, ob die Flurstücke zusammengelegt werden können (sie müssen z.B. aneinandergrenzen und im selben Grundbuchblatt geführt werden). 3. Durchführung der Verschmelzung im Liegenschaftskataster. 4. Mitteilung an das Grundbuchamt, das die Änderung im Grundbuch übernimmt. **Was passiert mit Wegerechten im Grundbuch?** - **Bestehende Wegerechte** (Grunddienstbarkeiten) bleiben grundsätzlich bestehen. Sie „wandern“ auf das neue, vereinigte Flurstück über. - Das Wegerecht bezieht sich dann auf das gesamte neue Flurstück, sofern im Grundbuch keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil des alten Flurstücks eingetragen ist. - Falls das Wegerecht nur einen Teil des alten Flurstücks betraf, kann eine Anpassung oder Teilung des Rechts sinnvoll sein. Das sollte mit einem Notar und ggf. dem Berechtigten abgestimmt werden. **Wichtig:** Die genaue Auswirkung auf das Wegerecht hängt vom Wortlaut der Eintragung im Grundbuch ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. **Weitere Informationen:** - [Katasteramt Deutschland – Informationen zur Flurstücksverschmelzung](https://www.geoportal.de/DE/Geoportal/Flurstuecke/flurstuecke.html) - [Grundbuch und Wegerecht – Informationen der Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Bauen-und-Immobilien/Grunddienstbarkeit.php)
Ein Flurstück von einem Grundbuch in ein anderes zu übertragen, ist ein rechtlich und verwaltungstechnisch geregelter Vorgang, der in Deutschland als „Grundbuchberichtigung“ oder... [mehr]
In Sachsen ist es grundsätzlich möglich, ein Haus auf zwei Flurstücken zu errichten, allerdings sind dabei einige wichtige rechtliche und praktische Aspekte zu beachten: 1. **Bauplanun... [mehr]
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Ein Nutzungsrecht, wie zum Beispiel ein Wohnrecht, Wegerecht oder Nießbrauch, wird im Grundbuch durch die Eintragung einer sogenannten Grunddienstbarkeit, beschränkt persönlichen Diens... [mehr]
Eine Baulast ist eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung eines Grundstückseigentümers gegenüber der Bauaufsichtsbehörde, bestimmte Dinge auf seinem Grundstück zu tun, zu... [mehr]
Eine Zwangshypothek ist eine im Grundbuch eingetragene Hypothek, die nicht auf freiwilliger Basis, sondern aufgrund eines gerichtlichen Titels oder einer behördlichen Anordnung entsteht. Sie dien... [mehr]