Ein Hauseingang, der im Rahmen eines Wegerechts genutzt wird, muss so gestaltet sein, dass die Rechte des Wegerechtsinhabers und des Grundstückseigentümers gleichermaßen gewahrt bleibe... [mehr]
Ja, zwei Flurstücke können grundsätzlich zu einem Flurstück verschmolzen werden. Dies nennt man **Verschmelzung** oder **Vereinigung** von Flurstücken. Zuständig dafür ist das zuständige **Katasteramt** (Liegenschaftskataster). Nach der Verschmelzung gibt es nur noch ein Flurstück mit einer neuen Flurstücksnummer. **Ablauf:** 1. Antrag beim Katasteramt (oft über einen Notar oder Vermessungsingenieur). 2. Prüfung, ob die Flurstücke zusammengelegt werden können (sie müssen z.B. aneinandergrenzen und im selben Grundbuchblatt geführt werden). 3. Durchführung der Verschmelzung im Liegenschaftskataster. 4. Mitteilung an das Grundbuchamt, das die Änderung im Grundbuch übernimmt. **Was passiert mit Wegerechten im Grundbuch?** - **Bestehende Wegerechte** (Grunddienstbarkeiten) bleiben grundsätzlich bestehen. Sie „wandern“ auf das neue, vereinigte Flurstück über. - Das Wegerecht bezieht sich dann auf das gesamte neue Flurstück, sofern im Grundbuch keine Einschränkung auf einen bestimmten Teil des alten Flurstücks eingetragen ist. - Falls das Wegerecht nur einen Teil des alten Flurstücks betraf, kann eine Anpassung oder Teilung des Rechts sinnvoll sein. Das sollte mit einem Notar und ggf. dem Berechtigten abgestimmt werden. **Wichtig:** Die genaue Auswirkung auf das Wegerecht hängt vom Wortlaut der Eintragung im Grundbuch ab. Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, um unerwünschte Folgen zu vermeiden. **Weitere Informationen:** - [Katasteramt Deutschland – Informationen zur Flurstücksverschmelzung](https://www.geoportal.de/DE/Geoportal/Flurstuecke/flurstuecke.html) - [Grundbuch und Wegerecht – Informationen der Bundesnotarkammer](https://www.bnotk.de/Notar/Bauen-und-Immobilien/Grunddienstbarkeit.php)
Ein Hauseingang, der im Rahmen eines Wegerechts genutzt wird, muss so gestaltet sein, dass die Rechte des Wegerechtsinhabers und des Grundstückseigentümers gleichermaßen gewahrt bleibe... [mehr]
Eine Beeinträchtigung durch ein Wegerecht begründet man, indem man darlegt, wie das eingeräumte Wegerecht Nutzung oder den Wert des eigenen Grundstücks nachteilig beeinflusst. Typi... [mehr]
Das Wegerecht regelt das Recht, einen bestimmten Weg über ein fremdes Grundstück zu nutzen, meist um Zugang zu einem eigenen Grundstück zu erhalten. In Deutschland ist das Wegerecht h&a... [mehr]
Wenn bei der Eintragung des neuen Eigentümers im Grundbuch die Löschung der Auflassungsvormerkung vergessen wurde, bleibt diese Vormerkung weiterhin im Grundbuch bestehen. Das ist zwar kein... [mehr]
Ein Wegerecht ist das Recht, ein fremdes Grundstück zum Zwecke des Durchgangs oder der Durchfahrt zu nutzen. Die Berechnung eines Wegerechts bezieht sich in der Regel auf die Festlegung und Bewer... [mehr]
Bei einem gemeinsamen Wegerecht (auch Geh- und Fahrtrecht genannt) werden die Kosten in der Regel nach dem sogenannten **Verursacherprinzip** oder nach **vereinbarten Regelungen** berechnet. Es gibt k... [mehr]
Die Kosten bei einem Wegerecht hängen von verschiedenen Faktoren ab und können unterschiedlich berechnet werden, je nachdem, ob es sich um die Eintragung eines Wegerechts ins Grundbuch, die... [mehr]
Deine Aussage klingt nach einer rechtlichen Fragestellung zum Thema Wegerecht und Grundstücksnutzung. Wenn es bisher keine Wegerechte gibt und alle genannten Grundstücke keine Vorderliegergr... [mehr]
Ein Notwegerecht wird in der Regel durch eine sogenannte Grunddienstbarkeit vertraglich gesichert. Das bedeutet: 1. **Vertragliche Vereinbarung:** Die beteiligten Grundstückseigentümer (der... [mehr]
Ja, ein beim Nachlassgericht hinterlegtes eigenhändiges Testament ist einem notariellen Testament grundsätzlich gleichgestellt, wenn es um die Berichtigung des Grundbuchs nach dem Tod des Er... [mehr]