Darf der Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen, wenn er bereits ein anderes Objekt bewohnt?

Antwort

Ja, ein Vermieter kann auch dann wegen Eigenbedarfs kündigen, wenn er bereits ein anderes Objekt bewohnt. Allerdings muss der Vermieter in der Kündigung nachvollziehbar und konkret darlegen, warum er die betreffende Wohnung benötigt. Es muss ein berechtigtes Interesse bestehen, wie zum Beispiel die Vergrößer des Wohnraums aufgrund von Familienzuwachs oder die Nähe zum Arbeitsplatz. Die Gerichte prüfen solche Kündigungen sehr genau, um Missbrauch zu verhindern.

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