Wie unterschreibe ich den Auftrag eines Vermieters, ohne nachher für die Rechnung haften zu müssen?

Antwort

Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unterschreiben:** Unterschreibe niemals einen Auftrag oder eine Auftragsbestätigung für Arbeiten, die der Vermieter veranlasst hat. Damit würdest du eventuell selbst Vertragspartner des Handwerkers werden und könntest zur Zahlung verpflichtet werden. 2. **Unterschrift als „Leistungsbestätigung“:** Falls du den Handwerkern den Zugang zur Wohnung ermöglichen musst, kann es sein, dass du nach Abschluss der Arbeiten eine sogenannte „Leistungsbestätigung“ unterschreiben sollst. Achte darauf, dass auf diesem Dokument nur steht, dass die Arbeit durchgeführt wurde (z. B. „Arbeiten am 01.01.2024 durchgeführt und abgeschlossen“), aber **keine** Hinweise auf eine Kostenübernahme oder einen Auftrag enthalten sind. 3. **Zusatzvermerk machen:** Schreibe bei deiner Unterschrift immer dazu: „Zur Kenntnisnahme, keine Kostenübernahme“ oder „Arbeiten im Auftrag des Vermieters, keine Kostenübernahme durch den Mieter“. 4. **Kopie anfertigen:** Mache, wenn möglich, ein Foto oder eine Kopie des unterschriebenen Dokuments für deine Unterlagen. 5. **Kommunikation dokumentieren:** Halte die Kommunikation mit dem Vermieter schriftlich fest, z. B. per E-Mail, dass die Arbeiten von ihm beauftragt wurden. **Wichtig:** Du bist nur dann zur Zahlung verpflichtet, wenn du selbst den Auftrag erteilt hast oder im Mietvertrag eine entsprechende Regelung steht. Im Zweifel kannst du dich an den Mieterverein oder eine Verbraucherzentrale wenden. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/).

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