Wie kann ich prüfen, ob die Aufstellung zur energetischen Sanierung meines Vermieters ohne Belege korrekt ist?

Antwort

Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere, wenn die Kosten der energetischen Sanierung auf dich als Mieter umgelegt werden, etwa im Rahmen einer Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB). Du kannst deinen Vermieter schriftlich auffordern, dir die entsprechenden Rechnungen, Verträge und Zahlungsnachweise vorzulegen oder Einsicht zu gewähren. Erst dann kannst du überprüfen, ob die angegebenen Kosten korrekt und umlagefähig sind. Falls der Vermieter sich weigert, die Belege vorzulegen, kannst du die Zahlung der Mieterhöhung zunächst zurückbehalten und ggf. rechtlichen Rat einholen, zum Beispiel bei einem Mieterverein oder einem Fachanwalt für Mietrecht. Weitere Informationen findest du z.B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/modernisierung/modernisierungsmieterhoehung.html

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