Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]
Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Handwerkerarbeiten entstehen, haftet in der Regel der Vermieter, da er den Handwerker beauftragt hat. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Verursacht der Handwerker einen Schaden (z. B. durch unsachgemäße Installation oder Unachtsamkeit), ist der Vermieter dein Ansprechpartner. **Vorgehen:** - **Schaden dokumentieren:** Fotos machen, Schaden genau beschreiben. - **Vermieter informieren:** Den Schaden umgehend dem Vermieter melden (am besten schriftlich). - **Schadensbeseitigung:** Der Vermieter muss den Schaden beheben lassen. - **Haftpflichtversicherung:** Der Vermieter kann den Schaden ggf. über die Haftpflichtversicherung des Handwerkers regulieren lassen. **Mietminderung:** Ist die Wohnung durch den Wasserschaden beeinträchtigt (z. B. Feuchtigkeit, Schimmelgefahr, Nutzungseinschränkung), kannst du unter Umständen die Miete mindern. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. **Wichtige Hinweise:** - Du bist nicht verpflichtet, dich direkt mit dem Handwerker auseinanderzusetzen. - Eigene Schäden an deinem Eigentum (z. B. Möbel, Teppiche) kannst du ggf. beim Vermieter oder direkt beim Handwerker bzw. dessen Versicherung geltend machen. **Weitere Informationen:** - [Mieterschutzbund: Wasserschaden in der Mietwohnung](https://www.mieterschutzbund.de/wasserschaden-in-der-mietwohnung/) - [Deutscher Mieterbund: Wasserschaden – was tun?](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-zum-mietrecht/abc-detailansicht/article/395-wasserschaden.html) Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z. B. beim Mieterverein.
Um sicherzustellen, dass du als Mieter*in nicht für die Kosten einer vom Vermieter beauftragten Arbeit aufkommen musst, solltest du Folgendes beachten: 1. **Keine Auftragsbestätigung unters... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen V... [mehr]
Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhö... [mehr]
Du hast das Recht, die Belege für die abgerechneten Kosten einzusehen. Dein Vermieter muss dir auf Verlangen Einsicht in die Originalbelege gewähren (§ 259 BGB). Das gilt insbesondere,... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter die zeitintensive Betreuung einer Baumaßnahme dem Vermieter **nicht** einfach in Rechnung stellen. Die Betreuung von Baumaßnahmen ist in der Regel Aufgab... [mehr]
Als Vermieter kannst du in Deutschland in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Diese Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlun... [mehr]
In Deutschland hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu besichtigen, jedoch muss er dies im Voraus ankündigen und einen triftigen Grund dafür haben, beispielsweise zur... [mehr]