Wer haftet bei Wasserschaden durch Handwerker des Vermieters?

Antwort

Kommt es zu einem Wasserschaden, der durch einen Handwerker verursacht wurde, den der Vermieter beauftragt hat, gilt grundsätzlich Folgendes: **Haftung:** Für Schäden, die durch Handwerkerarbeiten entstehen, haftet in der Regel der Vermieter, da er den Handwerker beauftragt hat. Der Vermieter muss dafür sorgen, dass die Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden. Verursacht der Handwerker einen Schaden (z. B. durch unsachgemäße Installation oder Unachtsamkeit), ist der Vermieter dein Ansprechpartner. **Vorgehen:** - **Schaden dokumentieren:** Fotos machen, Schaden genau beschreiben. - **Vermieter informieren:** Den Schaden umgehend dem Vermieter melden (am besten schriftlich). - **Schadensbeseitigung:** Der Vermieter muss den Schaden beheben lassen. - **Haftpflichtversicherung:** Der Vermieter kann den Schaden ggf. über die Haftpflichtversicherung des Handwerkers regulieren lassen. **Mietminderung:** Ist die Wohnung durch den Wasserschaden beeinträchtigt (z. B. Feuchtigkeit, Schimmelgefahr, Nutzungseinschränkung), kannst du unter Umständen die Miete mindern. Die Höhe hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab. **Wichtige Hinweise:** - Du bist nicht verpflichtet, dich direkt mit dem Handwerker auseinanderzusetzen. - Eigene Schäden an deinem Eigentum (z. B. Möbel, Teppiche) kannst du ggf. beim Vermieter oder direkt beim Handwerker bzw. dessen Versicherung geltend machen. **Weitere Informationen:** - [Mieterschutzbund: Wasserschaden in der Mietwohnung](https://www.mieterschutzbund.de/wasserschaden-in-der-mietwohnung/) - [Deutscher Mieterbund: Wasserschaden – was tun?](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-zum-mietrecht/abc-detailansicht/article/395-wasserschaden.html) Im Zweifel empfiehlt sich eine rechtliche Beratung, z. B. beim Mieterverein.

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