Ab wann muss ich nach Mieterhöhung ab 30.08. die erhöhte Miete zahlen?

Antwort

Ob die Mieterhöhung ab November korrekt ist, hängt davon ab, ob die gesetzlichen Fristen eingehalten wurden. In Deutschland gilt bei einer Mieterhöhung nach § 558 BGB (Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete) Folgendes: - Die Mieterhöhung muss dir in Textform zugehen. - Die Zustimmung zur Mieterhöhung kann frühestens nach Ablauf von zwei vollen Kalendermonaten nach Zugang der Mieterhöhung verlangt werden. Wenn dir das Schreiben am 30.08. zugegangen ist, beginnen die zwei vollen Monate am 01.09. und enden am 31.10. Das bedeutet: - Die erhöhte Miete ist erstmals ab dem 01.11. zu zahlen, **sofern du der Mieterhöhung zustimmst**. Zusammengefasst: Ja, die Forderung, ab November die erhöhte Miete zu zahlen, ist formal korrekt, wenn die Mieterhöhung den gesetzlichen Anforderungen entspricht und du zustimmst. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-der-mieterrechte/mieterhoehung.html).

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