Der Mieter erklärt, dass der Vermieter die Wohnung besichtigen darf, verweigert aber die Termine.

Antwort

In Deutschland hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu besichtigen, jedoch muss er dies im Voraus ankündigen und einen triftigen Grund dafür haben, beispielsweise zur Durchführung von Reparaturen oder zur Überprüfung des Zustands der Wohnung. Der Mieter kann Termine zur Besichtigung nicht willkürlich verweigern, sollte jedoch auch darauf achten, dass die Besichtigung zu angemessenen Zeiten und unter Berücksichtigung seiner Privatsphäre erfolgt. Wenn der Mieter die Termine verweigert, sollte der Vermieter versuchen, einen neuen Termin zu vereinbaren und gegebenenfalls die Gründe für die Besichtigung klar darzulegen. Kommt es zu keiner Einigung, kann der Vermieter rechtliche Schritte in Erwägung ziehen, um sein Besichtigungsrecht durchzusetzen. Es ist ratsam, in solchen Fällen rechtlichen Rat einzuholen, um die spezifischen Umstände zu klären.

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