Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurde. Nach § 2 Nr. 17 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) können die Kosten für die regelmäßige Wartung von technischen Anlagen, zu denen auch Brandschutztüren gehören, auf den Mieter umgelegt werden. Wichtige Voraussetzungen: - **Vertragliche Vereinbarung:** Im Mietvertrag muss ausdrücklich geregelt sein, dass die Wartungskosten für Brandschutztüren auf den Mieter umgelegt werden dürfen. - **Regelmäßige Wartung:** Es dürfen nur die Kosten für die regelmäßige Wartung (nicht Reparatur oder Ersatz) umgelegt werden. - **Betriebskostenabrechnung:** Die Kosten müssen im Rahmen der jährlichen Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. **Fazit:** Ja, ein Vermieter darf die Wartung von Brandschutztüren dem Mieter in Rechnung stellen, wenn dies im Mietvertrag als umlagefähige Betriebskosten vereinbart wurde. Reparatur- oder Austauschkosten sind jedoch Sache des Vermieters und dürfen nicht umgelegt werden. Weitere Informationen findest du z.B. bei [Mieterbund.de](https://www.mieterbund.de/) oder [Haus & Grund](https://www.hausundgrund.de/).
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebsko... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter die zeitintensive Betreuung einer Baumaßnahme dem Vermieter **nicht** einfach in Rechnung stellen. Die Betreuung von Baumaßnahmen ist in der Regel Aufgab... [mehr]
Als Vermieter kannst du in Deutschland in der Regel eine Kaution von bis zu drei Monatsmieten verlangen. Diese Kaution dient als Sicherheit für eventuelle Schäden oder ausstehende Mietzahlun... [mehr]
In Deutschland hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu besichtigen, jedoch muss er dies im Voraus ankündigen und einen triftigen Grund dafür haben, beispielsweise zur... [mehr]
Um einen Vermieter zu kontaktieren, wenn du Interesse an einer Wohnung hast, solltest du eine klare und höfliche Nachricht verfassen. Hier sind einige Tipps, wie du das am besten machst: 1. **Be... [mehr]
Ja, du kannst vom Vermieter verlangen, eine aus deiner Sicht unbegründete Abmahnung zurückzunehmen. Es ist jedoch ratsam, zunächst das Gespräch mit dem Vermieter zu suchen und dein... [mehr]
Wenn der mit der Wohnung angemietete Keller nicht mehr genutzt werden kann und der Vermieter keine alternative Lösung anbietet, hast du mehrere rechtliche Möglichkeiten: 1. **Mängelanz... [mehr]