Grundsätzlich kann ein Mieter die zeitintensive Betreuung einer Baumaßnahme dem Vermieter **nicht** einfach in Rechnung stellen. Die Betreuung von Baumaßnahmen ist in der Regel Aufgab... [mehr]
Ein Vermieter darf in einem Mehrfamilienhaus nur solche Nebenkosten (auch Betriebskosten genannt) auf die Mieter umlegen, die im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart wurden und die laut Betriebskostenverordnung (BetrKV) umlagefähig sind. Zu den umlagefähigen Nebenkosten gehören typischerweise: 1. **Grundsteuer** 2. **Wasserversorgung** (z. B. Frischwasser, Wasserzähler) 3. **Entwässerung** (Abwassergebühren) 4. **Heizungskosten** (Brennstoff, Wartung, Betrieb der Heizungsanlage) 5. **Warmwasserkosten** 6. **Kosten für den Betrieb des Aufzugs** 7. **Straßenreinigung und Müllabfuhr** 8. **Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung** 9. **Gartenpflege** 10. **Beleuchtung** (z. B. Treppenhaus, Keller, Außenbeleuchtung) 11. **Schornsteinreinigung** 12. **Sach- und Haftpflichtversicherungen** (z. B. Gebäudeversicherung) 13. **Hausmeisterkosten** 14. **Kosten für Gemeinschaftsantennen oder Breitbandanschluss** 15. **Sonstige Betriebskosten** (nur, wenn sie im Mietvertrag konkret benannt sind, z. B. Wartung von Rauchmeldern) **Nicht umlagefähig** sind z. B. Verwaltungskosten, Instandhaltungs- und Reparaturkosten oder Kosten für die Kontoführung des Vermieters. **Wichtig:** Die Umlage der Nebenkosten muss im Mietvertrag klar geregelt sein. Fehlt eine Vereinbarung, sind nur die "kalten Betriebskosten" (z. B. Grundsteuer, Müllabfuhr) umlagefähig, nicht aber Heiz- und Warmwasserkosten. Weitere Informationen findest du z. B. bei [Mieterbund.de](https://www.mieterbund.de/mietrecht/abc-der-mieterrechte/betriebskosten.html) oder im [§ 2 Betriebskostenverordnung (BetrKV)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html).
Grundsätzlich kann ein Mieter die zeitintensive Betreuung einer Baumaßnahme dem Vermieter **nicht** einfach in Rechnung stellen. Die Betreuung von Baumaßnahmen ist in der Regel Aufgab... [mehr]
In Deutschland hat der Vermieter grundsätzlich das Recht, die Wohnung zu besichtigen, jedoch muss er dies im Voraus ankündigen und einen triftigen Grund dafür haben, beispielsweise zur... [mehr]
Die Verjährungsfrist für die Nachforderung aus einer Nebenkostenabrechnung beträgt in Deutschland gemäß § 195 BGB drei Jahre. Die Frist beginnt mit dem Ende des Jahres,... [mehr]
Wenn der Vermieter dir kündigt, kann er dich nicht einfach sofort „auf die Straße setzen“. Es gibt gesetzliche Kündigungsfristen, die im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB)... [mehr]
Nein, Mieter sind in Deutschland nicht verpflichtet, eine Hausratversicherung abzuschließen. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Versicherung, die das persönliche Eigentum im Haushalt... [mehr]
Die Wartung von Brandschutztüren zählt in der Regel zu den sogenannten „Betriebskosten“ bzw. „umlagefähigen Nebenkosten“, sofern dies im Mietvertrag ausdrüc... [mehr]
Ob ein Hausmeisterservice den Mietern Verwaltungskosten in Rechnung stellen darf, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere vom Mietvertrag und der Betriebskostenverordnung (BetrKV) in Deutsch... [mehr]
Unter Nebenkosten versteht man alle Kosten, die zusätzlich zur eigentlichen Miete (Kaltmiete) für eine Immobilie anfallen. Sie werden auch als Betriebskosten bezeichnet und sind im Mietrecht... [mehr]
Grundsätzlich kann ein Mieter dem Vermieter für die Betreuung von Baumaßnahmen **nur dann** eine Rechnung für seinen Aufwand stellen, wenn dies ausdrücklich vertraglich verei... [mehr]
Ob du als Mieter renovieren musst, hängt von deinem Mietvertrag und der aktuellen Rechtslage ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland: **1. Gesetzliche Regelung:** Nach dem Gesetz (§ 53... [mehr]