Was tun, wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen kalt bleibt und der Vermieter nicht reagiert?

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Wenn die Heizung trotz mehrfacher Einstellungen nicht funktioniert, hast du als Mieter bestimmte Rechte gegenüber deinem Vermieter. Hier sind die Schritte, die du unternehmen kannst: 1. **Mängelanzeige:** Informiere deinen Vermieter schriftlich (am besten per E-Mail oder Einschreiben) über den Defekt und fordere ihn auf, den Mangel innerhalb einer angemessenen Frist (meist 7–14 Tage, bei kalten Temperaturen auch kürzer) zu beheben. 2. **Fristsetzung:** Setze eine klare Frist zur Behebung des Mangels. Beispiel: „Ich bitte Sie, die Heizung bis spätestens [Datum] zu reparieren.“ 3. **Mietminderung:** Falls der Mangel nicht behoben wird, hast du das Recht, die Miete angemessen zu mindern. Die Höhe der Mietminderung hängt vom Ausmaß der Beeinträchtigung ab (bei Totalausfall der Heizung im Winter sind bis zu 100 % möglich). Informiere den Vermieter vorab über die Mietminderung. 4. **Selbstvornahme:** In dringenden Fällen kannst du nach Ablauf der Frist selbst eine Reparatur beauftragen und die Kosten vom Vermieter zurückfordern. Dies sollte aber nur nach rechtlicher Beratung erfolgen. 5. **Einschaltung von Behörden:** Bei akuter Gefahr (z. B. im Winter) kannst du das örtliche Gesundheitsamt oder das Bauamt informieren. 6. **Rechtliche Schritte:** Wenn der Vermieter weiterhin nicht reagiert, kannst du rechtliche Schritte einleiten, z. B. eine einstweilige Verfügung beim Amtsgericht beantragen. **Wichtig:** Dokumentiere alle Schritte (Schriftverkehr, Fotos, Temperaturprotokolle). Weitere Informationen findest du z. B. beim Deutschen Mieterbund: https://www.mieterbund.de/ Im Zweifel empfiehlt sich eine Beratung bei einem Mieterverein oder einem Anwalt für Mietrecht.

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