Wie häufig erlauben Vermieter in Neubauwohnungen die Hundehaltung?

Antwort

Es gibt keine offizielle, allgemein gültige Quote oder Statistik darüber, in wie vielen Fällen Vermieter von Neubauwohnungen die Hundehaltung erlauben. Die Entscheidung liegt im Ermessen des jeweiligen Vermieters und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Hausordnung, der Größe und Art des Hundes, der Lage und Ausstattung der Wohnung sowie der allgemeinen Einstellung des Vermieters zu Haustieren. Allgemein lässt sich sagen, dass in Neubauwohnungen, insbesondere in größeren Wohnanlagen, die Hundehaltung oft restriktiver gehandhabt wird als in älteren Gebäuden oder Einfamilienhäusern. Viele Vermieter erlauben Kleintiere, sind bei Hunden aber zurückhaltender, vor allem bei größeren Rassen. Eine grobe Orientierung bieten Umfragen und Erfahrungsberichte aus der Immobilienbranche: Laut einer Umfrage des Portals [Immowelt](https://www.immowelt.de/ratgeber/haustiere/hundehaltung-in-der-mietwohnung) aus dem Jahr 2021 erlauben etwa 40 % der Vermieter generell Hunde, während rund 60 % die Hundehaltung entweder verbieten oder im Einzelfall entscheiden. Diese Zahlen können je nach Region, Wohnungsmarkt und individueller Situation stark variieren. Es empfiehlt sich daher immer, die Hundehaltung vor Abschluss eines Mietvertrags ausdrücklich mit dem Vermieter abzuklären und sich die Erlaubnis schriftlich geben zu lassen.

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