Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wicht... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet. Eine solche „wirtschaftliche Verwertung“ kann auch dann vorliegen, wenn die Reparatur- oder Sanierungskosten für die Wohnung in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Wert der Immobilie oder zu den zu erzielenden Mieteinnahmen stehen. **Wichtige Punkte dazu:** - **Unverhältnismäßigkeit der Reparaturkosten:** Wenn die Instandsetzung oder Modernisierung der Wohnung so teuer wäre, dass sie wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Das ist z. B. der Fall, wenn die Kosten die zu erwartenden Mieteinnahmen oder den Wert der Immobilie deutlich übersteigen. - **Nachweis durch den Vermieter:** Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben konkret darlegen, warum die Reparaturkosten unverhältnismäßig sind und warum eine wirtschaftliche Verwertung (z. B. Abriss, Verkauf, andere Nutzung) durch das bestehende Mietverhältnis verhindert wird. - **Erheblicher Nachteil:** Es reicht nicht, dass der Vermieter einfach mehr Gewinn machen könnte. Es muss ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen, wenn das Mietverhältnis fortgesetzt wird. - **Sozialklausel:** Der Mieter kann der Kündigung widersprechen und Härtegründe geltend machen (§ 574 BGB), z. B. hohes Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum. **Fazit:** Eine Kündigung wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Der Vermieter muss die Unzumutbarkeit und den wirtschaftlichen Nachteil genau belegen. Im Zweifel entscheidet ein Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder auf [justiz.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html).
Eine Kündigung der Wohnung durch den Mieter wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist grundsätzlich möglich, aber an bestimmte Voraussetzungen gebunden. **Wicht... [mehr]
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