Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Ein Vermieter kann das Mietverhältnis gemäß § 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB kündigen, wenn er durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert wird und dadurch erhebliche Nachteile erleidet. Eine solche „wirtschaftliche Verwertung“ kann auch dann vorliegen, wenn die Reparatur- oder Sanierungskosten für die Wohnung in keinem angemessenen Verhältnis mehr zum Wert der Immobilie oder zu den zu erzielenden Mieteinnahmen stehen. **Wichtige Punkte dazu:** - **Unverhältnismäßigkeit der Reparaturkosten:** Wenn die Instandsetzung oder Modernisierung der Wohnung so teuer wäre, dass sie wirtschaftlich nicht mehr sinnvoll ist, kann dies ein Kündigungsgrund sein. Das ist z. B. der Fall, wenn die Kosten die zu erwartenden Mieteinnahmen oder den Wert der Immobilie deutlich übersteigen. - **Nachweis durch den Vermieter:** Der Vermieter muss im Kündigungsschreiben konkret darlegen, warum die Reparaturkosten unverhältnismäßig sind und warum eine wirtschaftliche Verwertung (z. B. Abriss, Verkauf, andere Nutzung) durch das bestehende Mietverhältnis verhindert wird. - **Erheblicher Nachteil:** Es reicht nicht, dass der Vermieter einfach mehr Gewinn machen könnte. Es muss ein erheblicher wirtschaftlicher Nachteil entstehen, wenn das Mietverhältnis fortgesetzt wird. - **Sozialklausel:** Der Mieter kann der Kündigung widersprechen und Härtegründe geltend machen (§ 574 BGB), z. B. hohes Alter, Krankheit oder fehlender Ersatzwohnraum. **Fazit:** Eine Kündigung wegen unverhältnismäßig hoher Reparaturkosten ist möglich, aber an strenge Voraussetzungen gebunden. Der Vermieter muss die Unzumutbarkeit und den wirtschaftlichen Nachteil genau belegen. Im Zweifel entscheidet ein Gericht, ob die Kündigung rechtmäßig ist. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Deutschen Mieterbund](https://www.mieterbund.de/) oder auf [justiz.de](https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__573.html).
Ein Vermieter kann das Rauchen in der Wohnung grundsätzlich nicht vollständig verbieten, solange es sich um eine normale Nutzung der Mietsache handelt. Nach deutschem Mietrecht gehört d... [mehr]
Wenn eine Vermieterin eine Wohnung kündigt, gelten grundsätzlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß § 573c BGB. Für Mieter:innen besteht zudem das sogenannte... [mehr]
Ein Mieter kann grundsätzlich kein Recht auf Einsicht in das Grundbuch oder auf einen Grundbuchauszug bezüglich anderer Immobilien des Vermieters geltend machen. Das Grundbuch ist ein amtlic... [mehr]
Ein Mieter darf in der Regel nicht ohne Ankündigung und ohne Einhaltung der gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfrist fristlos kündigen und einfach ausziehen. Eine fristlose K&uum... [mehr]
Wenn eine Mieterin Restmüll auf dem Balkon lagert, kann das verschiedene Probleme verursachen, etwa Geruchsbelästigung, Schädlingsbefall oder eine Beeinträchtigung des äu&szli... [mehr]
Nein, ein Mieter darf seine Wohnung oder Teile davon grundsätzlich nicht ohne die Zustimmung des Vermieters untervermieten. Nach § 540 und § 553 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB)... [mehr]
Vermieter sind grundsätzlich verpflichtet, für ein störungsfreies Mietverhältnis zu sorgen. Erhalten sie Beschwerden von Nachbarn über ihre Mieter (z.B. wegen Lärmbel&aum... [mehr]
Ein witziges Wohnungsanschreiben kann helfen, positiv aufzufallen – solange es authentisch und nicht zu übertrieben wirkt. Ein gelungener Humor zeigt Persönlichkeit, sollte aber immer... [mehr]
Einen Verstoß deines Vermieters gegen das Gebäudeenergiegesetz (GEG) kannst du in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der unteren Bauaufsichtsbehörde deiner Stadt oder deines L... [mehr]
Das Aufstellen von Futterschalen für herrenlose Katzen durch einen Nachbarn kann problematisch sein, insbesondere wenn dadurch viele Tiere angelockt werden und es zu Belästigungen, Verschmut... [mehr]