Wie viele Rechnungen stellt der Notar beim Hauskauf aus?

Antwort

Beim Hauskauf fallen in der Regel mehrere Rechnungen vom Notar an, aber meist sind es zwei Hauptrechnungen: 1. **Beurkundung des Kaufvertrags:** Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags stellt der Notar eine Rechnung für die Beurkundung selbst sowie für die damit verbundenen Tätigkeiten (z.B. Beratung, Entwurf des Vertrags, Durchführung der Beurkundung). 2. **Grundschuldbestellung (falls Finanzierung über eine Bank):** Wenn zur Finanzierung des Hauskaufs eine Grundschuld im Grundbuch eingetragen werden muss, erstellt der Notar hierfür eine separate Rechnung. Diese umfasst die Beurkundung und Eintragung der Grundschuld. Zusätzlich können kleinere Rechnungen entstehen, etwa für Auslagen (z.B. Grundbuchauszüge, Porto, Telefonkosten), die aber meist in den Hauptrechnungen zusammengefasst werden. **Fazit:** In den meisten Fällen erhältst du beim Hauskauf zwei Rechnungen vom Notar: eine für den Kaufvertrag und eine für die Grundschuldbestellung. Wenn keine Grundschuld bestellt wird, bleibt es meist bei einer Rechnung.

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