Wie erfolgt eine gerechte Grundbucheintragung beim Hauskauf für 340.000 Euro, wenn die Ehefrau 5.000 Euro und der Ehemann den Rest beisteuert?

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Wenn beim Hauskauf einer der Ehepartner (hier: die Ehefrau) 5.000 € und der andere (hier: der Ehemann) den Rest des Kaufpreises (335.000 €) aufbringt, stellt sich die Frage, wie beide im Grundbuch eingetragen werden sollten, damit die Eigentumsverhältnisse gerecht abgebildet werden. **Grundsätzliches:** Im Grundbuch kann jeder Miteigentümer mit seinem prozentualen Anteil eingetragen werden. Die Anteile können beliebig festgelegt werden, typischerweise entsprechend der eingebrachten Kaufpreisanteile. **Berechnung der Anteile:** - Gesamtkaufpreis: 340.000 € - Anteil Ehefrau: 5.000 € / 340.000 € = ca. 1,47 % - Anteil Ehemann: 335.000 € / 340.000 € = ca. 98,53 % **Empfehlung für den Grundbucheintrag:** Im Grundbuch sollte stehen: - Ehefrau zu 1,47 % - Ehemann zu 98,53 % **Wichtige Hinweise:** - Die Eintragung erfolgt als Bruchteilseigentum (z. B. 147/10.000 und 9.853/10.000). - Die Aufteilung kann auch anders gewählt werden, wenn beide das wünschen (z. B. 50/50), dies hätte aber ggf. Schenkungs- oder steuerliche Folgen. - Bei einer Scheidung oder im Todesfall gelten die im Grundbuch eingetragenen Anteile, unabhängig vom Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft). - Es empfiehlt sich, die Eigentumsverhältnisse und ggf. weitere Absprachen (z. B. zu Krediten) in einem notariellen Vertrag festzuhalten. **Fazit:** Eine gerechte Grundbucheintragung erfolgt entsprechend der eingebrachten Kaufpreisanteile, also Ehefrau 1,47 %, Ehemann 98,53 %. Eine individuelle Beratung durch einen Notar oder Anwalt ist empfehlenswert, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.

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