Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Wenn beim Hauskauf einer der Ehepartner (hier: die Ehefrau) 5.000 € und der andere (hier: der Ehemann) den Rest des Kaufpreises (335.000 €) aufbringt, stellt sich die Frage, wie beide im Grundbuch eingetragen werden sollten, damit die Eigentumsverhältnisse gerecht abgebildet werden. **Grundsätzliches:** Im Grundbuch kann jeder Miteigentümer mit seinem prozentualen Anteil eingetragen werden. Die Anteile können beliebig festgelegt werden, typischerweise entsprechend der eingebrachten Kaufpreisanteile. **Berechnung der Anteile:** - Gesamtkaufpreis: 340.000 € - Anteil Ehefrau: 5.000 € / 340.000 € = ca. 1,47 % - Anteil Ehemann: 335.000 € / 340.000 € = ca. 98,53 % **Empfehlung für den Grundbucheintrag:** Im Grundbuch sollte stehen: - Ehefrau zu 1,47 % - Ehemann zu 98,53 % **Wichtige Hinweise:** - Die Eintragung erfolgt als Bruchteilseigentum (z. B. 147/10.000 und 9.853/10.000). - Die Aufteilung kann auch anders gewählt werden, wenn beide das wünschen (z. B. 50/50), dies hätte aber ggf. Schenkungs- oder steuerliche Folgen. - Bei einer Scheidung oder im Todesfall gelten die im Grundbuch eingetragenen Anteile, unabhängig vom Güterstand (z. B. Zugewinngemeinschaft). - Es empfiehlt sich, die Eigentumsverhältnisse und ggf. weitere Absprachen (z. B. zu Krediten) in einem notariellen Vertrag festzuhalten. **Fazit:** Eine gerechte Grundbucheintragung erfolgt entsprechend der eingebrachten Kaufpreisanteile, also Ehefrau 1,47 %, Ehemann 98,53 %. Eine individuelle Beratung durch einen Notar oder Anwalt ist empfehlenswert, um alle rechtlichen und steuerlichen Aspekte zu klären.
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnl... [mehr]
Wenn ihr gemeinsam ein Haus kauft und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid, gehört euch das Haus zu den jeweiligen Anteilen (meist 50/50, sofern nichts anderes vereinbart wurde... [mehr]
Deine Frage ist etwas knapp formuliert. Falls du wissen möchtest, was bei einem Hauskauf für 340.000 € zu beachten ist, hier einige wichtige Punkte: 1. **Nebenkosten**: Zusätzlich... [mehr]
Nach deutschem Recht ist der Kauf eines Hauses (Immobilienkauf) ein mehrstufiger Prozess. Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags erfolgt die sogenannte Auflassung (die Einigung über de... [mehr]
Beim Hauskauf fallen in der Regel mehrere Rechnungen vom Notar an, aber meist sind es zwei Hauptrechnungen: 1. **Beurkundung des Kaufvertrags:** Nach der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags... [mehr]
Ja, beim Hauskauf kann man in der Regel auch beim Makler ein Angebot abgeben. Der Makler fungiert als Vermittler zwischen Käufer und Verkäufer und kann helfen, ein angemessenes Angebot zu fo... [mehr]