Welche Zusatzkosten entstehen beim Kauf einer Haushälfte im Wert von 365.000 € von der Exfrau/Exmann?

Antwort

Beim Kauf einer Haushälfte durch die Exfrau vom Exmann entstehen neben dem Kaufpreis in der Regel folgende Zusatzkosten: **1. Grunderwerbsteuer:** Diese Steuer fällt beim Erwerb von Immobilien an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Beispiel: Bei 365.000 € und einem Steuersatz von 5 % wären das 18.250 €. [Übersicht Grunderwerbsteuer nach Bundesland (Wikipedia)](https://de.wikipedia.org/wiki/Grunderwerbsteuer_(Deutschland)) **2. Notarkosten:** Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. Die Notarkosten liegen meist bei etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises. Beispiel: Bei 365.000 € wären das ca. 3.650 € bis 5.475 €. **3. Grundbuchkosten:** Für die Umschreibung im Grundbuch fallen weitere Gebühren an, meist ca. 0,5 % des Kaufpreises. Beispiel: Bei 365.000 € wären das ca. 1.825 €. **4. Weitere mögliche Kosten:** - **Vorfälligkeitsentschädigung:** Falls noch eine gemeinsame Finanzierung besteht und diese vorzeitig abgelöst wird, kann die Bank eine Entschädigung verlangen. - **Maklergebühren:** Nur, falls ein Makler eingeschaltet wurde (bei Scheidungen meist nicht üblich). - **Steuerliche Aspekte:** Bei Scheidungen kann unter bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer entfallen (§ 3 Nr. 5 GrEStG), wenn die Übertragung im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung erfolgt. Das sollte mit einem Notar oder Steuerberater geprüft werden. **Zusammenfassung der typischen Zusatzkosten (ohne Steuerbefreiung):** - Grunderwerbsteuer: ca. 3,5–6,5 % des Kaufpreises - Notar- und Grundbuchkosten: ca. 1,5–2 % des Kaufpreises **Wichtiger Hinweis:** Gerade bei Übertragungen im Rahmen einer Scheidung gibt es oft steuerliche Sonderregelungen. Es empfiehlt sich dringend, einen Notar oder Steuerberater zu konsultieren, um die individuelle Situation zu klären und mögliche Steuerbefreiungen zu prüfen.

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