Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnlichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger Immobilien kaufen. Hier einige wichtige Punkte zum Hauserwerb in Rumänien: 1. **Grundstücke und Häuser**: EU-Bürger dürfen sowohl Häuser als auch Grundstücke für Wohnzwecke erwerben. Beim Kauf von landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern gibt es teilweise noch Einschränkungen. 2. **Kaufprozess**: - **Vorvertrag**: Häufig wird ein Vorvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen des Kaufs festgelegt werden. - **Notarielle Beurkundung**: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. - **Grundbucheintrag**: Nach der Beurkundung wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. 3. **Kosten**: - **Notargebühren**: Diese liegen meist zwischen 0,5 % und 2 % des Kaufpreises. - **Steuern**: Es fällt eine Grunderwerbsteuer an, die je nach Wert der Immobilie variiert (meist zwischen 1 % und 3 %). - **Maklergebühren**: Falls ein Makler eingeschaltet wird, beträgt die Provision in der Regel 2 % bis 4 % des Kaufpreises. 4. **Besonderheiten**: - Es empfiehlt sich, einen Anwalt oder Notar mit Erfahrung im rumänischen Immobilienrecht hinzuzuziehen. - Die Eigentumsverhältnisse sollten sorgfältig geprüft werden, da es in Rumänien gelegentlich Unklarheiten bei Grundbucheinträgen gibt. 5. **Finanzierung**: - Hypotheken für Ausländer sind möglich, aber die Bedingungen können strenger sein als für Einheimische. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Deutschen Botschaft Bukarest](https://bukarest.diplo.de/ro-de/themen/visa/-/2313762) oder bei rumänischen Notarkammern. Bitte beachte, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern können. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf aktuell beraten zu lassen.
Ja, im Rahmen eines usucapio-Verfahrens (Ersitzung) in Rumänien werden die anderen Hausbewohner bzw. Miteigentümer grundsätzlich informiert. Das rumänische Zivilgesetzbuch sieht vo... [mehr]
Im rumänischen Recht bezieht sich das Institut der „usucapio“ (Ersitzung) auf den Erwerb von Eigentum durch den fortgesetzten, ungestörten Besitz einer Immobilie über einen... [mehr]
Im römischen Recht bezeichnet „usucapio“ (Ersitzung) den Erwerb des Eigentums an einer Sache durch fortdauernden Besitz über eine bestimmte Zeit hinweg, sofern bestimmte Vorausse... [mehr]
In Rumänien ist für die rechtliche Anerkennung als Eigentümer eines Hauses in der Regel der Eintrag im Grundbuch (rumänisch: „Cartea Funciară“) entscheidend. Wer dort a... [mehr]
In Rumänien ist der Erwerb des Eigentums an einer Immobilie durch bloßes Bewohnen – ohne formelle Anmeldung oder Eigentumsübertragung – grundsätzlich nicht möglic... [mehr]
In Rumänien kann der Besitz eines Hauses, in dem man wohnt, unter bestimmten Umständen durch das sogenannte „usucapio“ (Ersitzung) erlangt werden. Das bedeutet, dass jemand, der... [mehr]
Nein, das ist so pauschal nicht richtig. In Rumänien gibt es kein allgemeines Gesetz, das besagt, dass der Besitz eines Hauses nach 25 Jahren automatisch an den Bewohner übergeht. Allerding... [mehr]
Wenn ihr gemeinsam ein Haus kauft und beide im Grundbuch als Eigentümer eingetragen seid, gehört euch das Haus zu den jeweiligen Anteilen (meist 50/50, sofern nichts anderes vereinbart wurde... [mehr]
Wenn beim Hauskauf einer der Ehepartner (hier: die Ehefrau) 5.000 € und der andere (hier: der Ehemann) den Rest des Kaufpreises (335.000 €) aufbringt, stellt sich die Frage, wie beide im Gru... [mehr]
Deine Frage ist etwas knapp formuliert. Falls du wissen möchtest, was bei einem Hauskauf für 340.000 € zu beachten ist, hier einige wichtige Punkte: 1. **Nebenkosten**: Zusätzlich... [mehr]