Wie läuft der Hauserwerb in Rumänien ab?

Antwort

Der Erwerb von Immobilien in Rumänien ist für EU-Bürger grundsätzlich möglich. Seit dem EU-Beitritt Rumäniens im Jahr 2007 dürfen EU-Bürger dort unter ähnlichen Bedingungen wie rumänische Staatsbürger Immobilien kaufen. Hier einige wichtige Punkte zum Hauserwerb in Rumänien: 1. **Grundstücke und Häuser**: EU-Bürger dürfen sowohl Häuser als auch Grundstücke für Wohnzwecke erwerben. Beim Kauf von landwirtschaftlichen Flächen oder Wäldern gibt es teilweise noch Einschränkungen. 2. **Kaufprozess**: - **Vorvertrag**: Häufig wird ein Vorvertrag abgeschlossen, in dem die Bedingungen des Kaufs festgelegt werden. - **Notarielle Beurkundung**: Der Kaufvertrag muss notariell beurkundet werden. - **Grundbucheintrag**: Nach der Beurkundung wird der neue Eigentümer im Grundbuch eingetragen. 3. **Kosten**: - **Notargebühren**: Diese liegen meist zwischen 0,5 % und 2 % des Kaufpreises. - **Steuern**: Es fällt eine Grunderwerbsteuer an, die je nach Wert der Immobilie variiert (meist zwischen 1 % und 3 %). - **Maklergebühren**: Falls ein Makler eingeschaltet wird, beträgt die Provision in der Regel 2 % bis 4 % des Kaufpreises. 4. **Besonderheiten**: - Es empfiehlt sich, einen Anwalt oder Notar mit Erfahrung im rumänischen Immobilienrecht hinzuzuziehen. - Die Eigentumsverhältnisse sollten sorgfältig geprüft werden, da es in Rumänien gelegentlich Unklarheiten bei Grundbucheinträgen gibt. 5. **Finanzierung**: - Hypotheken für Ausländer sind möglich, aber die Bedingungen können strenger sein als für Einheimische. Weitere Informationen findest du beispielsweise auf den Seiten der [Deutschen Botschaft Bukarest](https://bukarest.diplo.de/ro-de/themen/visa/-/2313762) oder bei rumänischen Notarkammern. Bitte beachte, dass sich rechtliche Rahmenbedingungen ändern können. Es ist ratsam, sich vor dem Kauf aktuell beraten zu lassen.

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