Die Formulierung „Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by …“ ist im Kontext des deutschen Arbeitneh... [mehr]
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist. Bei Nichteinsatzzeiten, die nicht auf Krankheit zurückzuführen sind, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung. In solchen Fällen hängt die Lohnfortzahlung von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ab. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu prüfen.
Die Formulierung „Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by …“ ist im Kontext des deutschen Arbeitneh... [mehr]
Nach einem Myokardinfarkt gilt für Kraftfahrer gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) und den Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung ein Fahrverbot für mindestens 3 Monate f&uu... [mehr]