In Deutschland gilt während der Probezeit das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach diesem Gesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhäl... [mehr]
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen im Unternehmen beschäftigt ist. Bei Nichteinsatzzeiten, die nicht auf Krankheit zurückzuführen sind, gibt es keine gesetzliche Regelung zur Lohnfortzahlung. In solchen Fällen hängt die Lohnfortzahlung von den vertraglichen Vereinbarungen zwischen dem Verleiher und dem Entleiher ab. Es ist wichtig, die spezifischen Bedingungen im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag zu prüfen.
In Deutschland gilt während der Probezeit das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Nach diesem Gesetz hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall, wenn das Arbeitsverhäl... [mehr]
Ja, auch während der Probezeit hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Wenn der Arbeitnehmer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vorlegt, muss der Arbe... [mehr]
Wenn du als Arbeitnehmer fristlos kündigst, weil du bestohlen wurdest, hängt die Frage der Lohnfortzahlung von den genauen Umständen ab. Grundsätzlich gibt es bei einer fristlosen... [mehr]