Ob es sich bei dem beschriebenen Vorgehen um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) handelt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich ist eine verbotene Arbeit... [mehr]
Das alleinige Freigeben eines Kostenvoranschlags durch Fremdpersonal über ein internes System des Auftraggebers kann ein Indiz für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sein, muss es aber nicht zwingend. Entscheidend ist, ob das Fremdpersonal in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert ist und dessen Weisungen unterliegt (§ 1 Abs. 1 AÜG). Indizien für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sind insbesondere: - Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers (z.B. Nutzung interner Systeme, Teilnahme an internen Abläufen) - Weisungsgebundenheit gegenüber dem Auftraggeber - Erfüllung von Aufgaben, die typischerweise von eigenen Arbeitnehmern erledigt werden Das Freigeben eines Kostenvoranschlags über ein internes System kann darauf hindeuten, dass das Fremdpersonal wie eigene Mitarbeiter des Auftraggebers handelt und dessen Prozesse nutzt. Dies ist jedoch nur ein Indiz und muss im Gesamtzusammenhang betrachtet werden. Weitere Faktoren wie die Art der Tätigkeit, die Weisungsgebundenheit und die organisatorische Eingliederung sind entscheidend. Fazit: Das beschriebene Verhalten kann ein Indiz für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sein, insbesondere wenn weitere typische Merkmale hinzukommen. Eine abschließende rechtliche Bewertung sollte immer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls erfolgen.
Ob es sich bei dem beschriebenen Vorgehen um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) handelt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich ist eine verbotene Arbeit... [mehr]
Die Formulierung „Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by …“ ist im Kontext des deutschen Arbeitneh... [mehr]
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]