Ja, das kann grundsätzlich zulässig sein – entscheidend sind aber Ausgestaltung, Vollmacht und gelebte Praxis, weil es bei der (verbotenen) Arbeitnehmerüberlassung und bei Scheinw...
Ja, das kann grundsätzlich zulässig sein – entscheidend sind aber Ausgestaltung, Vollmacht und gelebte Praxis, weil es bei der (verbotenen) Arbeitnehmerüberlassung und bei Scheinw...