Ist die Formulierung 'Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by' nach AÜG zulässig?

Antwort

Die Formulierung „Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by …“ ist im Kontext des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) kritisch zu betrachten. Nach dem AÜG ist die Überlassung von Arbeitskräften grundsätzlich erlaubnispflichtig (§ 1 AÜG). Eine Arbeitnehmerüberlassung liegt vor, wenn ein Unternehmen (Verleiher) einem Dritten (Entleiher) Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überlässt und diese in die Arbeitsorganisation des Entleihers eingegliedert sind und dessen Weisungen unterliegen. Die von dir zitierte Formulierung legt nahe, dass der Contractor (Auftragnehmer) nicht ein konkretes Werk oder eine Dienstleistung schuldet, sondern „Manpower“ (also Arbeitskraft) in einem bestimmten Umfang bereitstellt. Dies ist ein typisches Merkmal der Arbeitnehmerüberlassung. Besonders problematisch ist die Bezugnahme auf einen „full-time headcount“ und die Angabe von Arbeitsstunden, da dies auf eine Überlassung von Personal und nicht auf die Erbringung eines bestimmten Erfolgs (Werkvertrag) oder einer bestimmten Dienstleistung (Dienstvertrag) hindeutet. **Fazit:** Eine solche Formulierung ist nach dem AÜG nur dann zulässig, wenn der Contractor über eine Erlaubnis zur Arbeitnehmerüberlassung verfügt und die gesetzlichen Vorgaben (z.B. Gleichstellungsgrundsatz, Höchstüberlassungsdauer, Kennzeichnungspflichten) eingehalten werden. Ohne diese Erlaubnis und Einhaltung der Vorgaben wäre die Vereinbarung unzulässig und könnte erhebliche rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen (z.B. Bußgelder, Feststellung eines Arbeitsverhältnisses zum Entleiher). **Empfehlung:** Verträge mit solchen Formulierungen sollten unbedingt rechtlich geprüft und ggf. angepasst werden, um eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung zu vermeiden. Weitere Informationen zum AÜG findest du z.B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitnehmerueberlassung/arbeitnehmerueberlassung.html).

KI fragen

Verwandte Fragen

Gilt das AÜG für Mitarbeiter ausländischer Dienstleister, wenn diese ausschließlich im Ausland tätig sind?

Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist grundsätzlich auf die Überlassung von Arbeitnehmern zur Arbeitsleistung in Deutschland anwendbar. Entscheidend ist dabei, **wo** die Ar... [mehr]

Besteht bei ausschließlich in Asien tätigen Mitarbeitern eines ausländischen Dienstleisters die Gefahr einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung?

Die Gefahr einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung besteht grundsätzlich dann, wenn Arbeitskräfte einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden und dabei die rechtlichen Vo... [mehr]

Ist die Freigabe eines Kostenvoranschlags durch Fremdpersonal im internen System des Auftraggebers ein Indiz für unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung?

Das alleinige Freigeben eines Kostenvoranschlags durch Fremdpersonal über ein internes System des Auftraggebers kann ein Indiz für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sein, muss es... [mehr]

Liegt verbotene Arbeitnehmerüberlassung vor, wenn ein Unternehmen von Dienstleister-Mitarbeitern eine Datensicherheitsvereinbarung direkt unterschreiben lässt?

Ob es sich bei dem beschriebenen Vorgehen um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) handelt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich ist eine verbotene Arbeit... [mehr]

Dürfen Unternehmen nach AÜG von Mitarbeitern des Dienstleisters eine Datensicherheitsvereinbarung verlangen?

Aus Sicht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es grundsätzlich zulässig, dass das entleihende Unternehmen (Entleiher) von den überlassenen Mitarbeitern des Dienstle... [mehr]

Ist es aus AÜG-Perspektive zulässig, wenn ein Unternehmen über eine Personalvermittlungsagentur einen Freelancer auf Grundlage eines Stellenprofils sucht?

Die Konstellation, dass ein Unternehmen eine Personalvermittlungsagentur mit der Suche nach einem Freelancer beauftragt und dieser auf Basis eines Stellenprofils vermittelt wird, ist aus Sicht des Arb... [mehr]

Wie lange gibt es Lohnfortzahlung bei Nichteinsatzzeiten in der Arbeitnehmerüberlassung?

Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]