Ob es sich bei dem beschriebenen Vorgehen um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) handelt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich ist eine verbotene Arbeit... [mehr]
Aus Sicht des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) ist es grundsätzlich zulässig, dass das entleihende Unternehmen (Entleiher) von den überlassenen Mitarbeitern des Dienstleisters (Verleiher) eine Datensicherheitsvereinbarung oder eine Verpflichtung auf das Datengeheimnis unterschreiben lässt. Dies ist sogar häufig erforderlich, um den Anforderungen des Datenschutzes (z. B. nach Art. 32 DSGVO und § 53 BDSG) gerecht zu werden, da die Leiharbeitnehmer im Rahmen ihrer Tätigkeit Zugang zu sensiblen Daten des Entleihers erhalten können. Wichtig ist dabei Folgendes: - Die Weisungsbefugnis gegenüber den Leiharbeitnehmern liegt grundsätzlich beim Entleiher (§ 1 Abs. 1 Satz 2 AÜG). Der Entleiher kann daher im Rahmen der Tätigkeit bestimmte Vorgaben machen, z. B. zur Datensicherheit. - Die Verpflichtung auf das Datengeheimnis oder eine Datensicherheitsvereinbarung darf keine arbeitsvertraglichen Regelungen enthalten, die über die konkrete Tätigkeit hinausgehen oder das Arbeitsverhältnis zum Verleiher beeinflussen. - Die Vereinbarung sollte sich auf die Pflichten im Rahmen der Tätigkeit beim Entleiher beschränken und keine weitergehenden Verpflichtungen (z. B. Wettbewerbsverbote, Vertragsstrafen) enthalten, die das AÜG oder das Arbeitsverhältnis zum Verleiher berühren könnten. Fazit: Eine Datensicherheitsvereinbarung mit Leiharbeitnehmern ist aus AÜG-Perspektive zulässig, solange sie sich auf die Tätigkeit beim Entleiher beschränkt und keine arbeitsrechtlichen Regelungen enthält, die das Arbeitsverhältnis zum Verleiher betreffen oder das AÜG umgehen. Weitere Informationen zum AÜG findest du beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Leiharbeit-und-Arbeitnehmerueberlassung/inhalt.html).
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Ja, es ist arbeitsrechtlich zulässig, Mitarbeiter eines Dienstleistungsunternehmens eine Vertraulichkeits- und Datensicherheitsvereinbarung unterzeichnen zu lassen. Arbeitgeber haben ein berechti... [mehr]
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