Betriebliche Daueraufgaben sind regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die dauerhaft und fortlaufend im Unternehmen erledigt werden müssen und nach dem eigenen Selbstverständnis... [mehr]
Das bloße Verlangen, dass Fremdpersonal (z.B. externe Dienstleister oder Berater) sich die Policies und Prozesse des Auftraggebers durchliest, stellt in der Regel **kein Risiko einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung** dar. **Hintergrund:** Das Risiko einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung entsteht vor allem dann, wenn Fremdpersonal in die Arbeitsorganisation des Auftraggebers eingegliedert wird und dessen Weisungen unterliegt – insbesondere hinsichtlich Arbeitszeit, Arbeitsort und Art der Tätigkeit. Entscheidend ist also, ob das Fremdpersonal wie eigene Arbeitnehmer behandelt und gesteuert wird. **Policies und Prozesse:** Das Lesen und Verstehen von Policies und Prozessen dient meist dazu, sicherzustellen, dass das Fremdpersonal die geltenden Regeln (z.B. Datenschutz, IT-Sicherheit, Compliance) kennt und einhält. Dies ist aus Haftungs- und Sicherheitsgründen üblich und auch notwendig. **Wichtig:** - Es sollte klar sein, dass das Fremdpersonal nicht denselben Weisungen wie eigene Mitarbeiter unterliegt, sondern eigenverantwortlich im Rahmen des Dienst- oder Werkvertrags arbeitet. - Die Kenntnisnahme von Policies darf nicht mit einer vollständigen Eingliederung in die Arbeitsorganisation verwechselt werden. - Kritisch wird es erst, wenn das Fremdpersonal in die täglichen Arbeitsabläufe und Hierarchien des Auftraggebers eingebunden wird und keine eigene unternehmerische Verantwortung mehr trägt. **Fazit:** Das Verlangen, sich mit Policies und Prozessen vertraut zu machen, ist zulässig und üblich, solange das Fremdpersonal weiterhin eigenständig und nicht weisungsgebunden im Sinne eines Arbeitnehmers tätig ist. Es sollte jedoch darauf geachtet werden, dass keine weiteren Merkmale einer Arbeitnehmerüberlassung vorliegen. Weitere Informationen zur Abgrenzung findest du z.B. bei der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/arbeitskraefte/arbeitnehmerueberlassung) oder bei [Handwerkskammern](https://www.hwk.de/arbeitnehmerueberlassung/).
Betriebliche Daueraufgaben sind regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die dauerhaft und fortlaufend im Unternehmen erledigt werden müssen und nach dem eigenen Selbstverständnis... [mehr]
Das alleinige Freigeben eines Kostenvoranschlags durch Fremdpersonal über ein internes System des Auftraggebers kann ein Indiz für eine unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung sein, muss es... [mehr]
Die Gefahr einer unerlaubten Arbeitnehmerüberlassung besteht grundsätzlich dann, wenn Arbeitskräfte einem Dritten zur Arbeitsleistung überlassen werden und dabei die rechtlichen Vo... [mehr]
Ob es sich bei dem beschriebenen Vorgehen um eine verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ) handelt, hängt von den konkreten Umständen ab. Grundsätzlich ist eine verbotene Arbeit... [mehr]
Die Formulierung „Contractor will provide the manpower equivalent of one full-time headcount, working X hours, to perform tasks required by …“ ist im Kontext des deutschen Arbeitneh... [mehr]
Bei Arbeitnehmerüberlassung gilt in Deutschland, dass die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall in der Regel für bis zu sechs Wochen erfolgt, sofern der Arbeitnehmer länger als vier Wochen... [mehr]