Was sind betriebliche Daueraufgaben im Kerngeschäft eines Unternehmens im Zusammenhang mit Fremdpersonal und verbotener Arbeitnehmerüberlassung?

Antwort

Betriebliche Daueraufgaben sind regelmäßig anfallende Tätigkeiten, die dauerhaft und fortlaufend im Unternehmen erledigt werden müssen und nach dem eigenen Selbstverständnis des Unternehmens zum Kerngeschäft gehören. Sie sind also integraler Bestandteil der Wertschöpfung und des Betriebszwecks. Beispiele für betriebliche Daueraufgaben: - Produktion der Hauptprodukte eines Unternehmens (z. B. Montagearbeiten in einer Autofabrik) - Wartung und Instandhaltung von Maschinen, wenn diese für den laufenden Betrieb unerlässlich sind - Kundenberatung und -betreuung im Kerngeschäft (z. B. Verkauf in einem Einzelhandelsunternehmen) - Logistik und Lagerhaltung, sofern diese Teil des Kerngeschäfts sind **Fremdpersonal und verbotene Arbeitnehmerüberlassung (AÜ):** Nach § 1 Abs. 1 Satz 3 Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) ist der Einsatz von Leiharbeitnehmern für betriebliche Daueraufgaben, die zum Kerngeschäft gehören, grundsätzlich unzulässig, wenn der Einsatz nicht nur vorübergehend erfolgt. Das bedeutet: Unternehmen dürfen Fremdpersonal (z. B. Leiharbeitnehmer) nicht dauerhaft für Aufgaben einsetzen, die eigentlich von eigenen Mitarbeitern im Rahmen des Kerngeschäfts erledigt werden müssten. Dies soll verhindern, dass Unternehmen ihre Stammbelegschaft durch Leiharbeitnehmer ersetzen. **Zusammengefasst:** Betriebliche Daueraufgaben sind alle regelmäßig wiederkehrenden Tätigkeiten, die für das Kerngeschäft des Unternehmens wesentlich sind. Der dauerhafte Einsatz von Fremdpersonal für diese Aufgaben ist nach dem AÜG verboten, um Missbrauch zu verhindern. Weitere Informationen findest du z. B. beim [Bundesministerium für Arbeit und Soziales](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Leiharbeit-und-Arbeitnehmerueberlassung/inhalt.html).

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