Der naheliegende juristische Begriff ist meist Geschäftsführung ohne Auftrag, genauer bei Gefahrenlagen Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr nach § 680 BGB. Wenn jemand also f&...
Wer ist Dritter im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung?
Antwort vomIm Sinne der Arbeitnehmerüberlassung ist der "Dritte" das Unternehmen, an das der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (dem Verleiher) vorübergehend überlassen wird. Dieses Unternehmen wird auch als "Entleiher" bezeichnet. Der Arbeitnehmer bleibt dabei rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeitet aber für den Entleiher.