Im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung ist der "Dritte" das Unternehmen, an das der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (dem Verleiher) vorübergehend überlassen wird. Dieses Unternehmen wird auch als "Entleiher" bezeichnet. Der Arbeitnehmer bleibt dabei rechtlich beim Verleiher angestellt, arbeitet aber für den Entleiher.