Im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung ist der "Dritte" das Unternehmen, an das der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (dem Verleiher) vorübergehend überlassen wird. Dieses Unt... [mehr]
Im Sinne der Arbeitnehmerüberlassung ist der "Dritte" das Unternehmen, an das der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber (dem Verleiher) vorübergehend überlassen wird. Dieses Unt... [mehr]