In Deutschland ergibt sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer*innen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein s... [mehr]
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) in Deutschland gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, einschließlich Ärzte. Es legt die Pflichten des Arbeitgebers fest, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Hier sind einige wichtige Regelungen und mögliche Ausnahmen: 1. **Allgemeine Pflichten des Arbeitgebers**: - **Gefährdungsbeurteilung**: Der Arbeitgeber muss die Arbeitsbedingungen beurteilen und Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten ergreifen. - **Unterweisung**: Beschäftigte müssen regelmäßig über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit unterwiesen werden. - **Arbeitsmittel und -stoffe**: Der Arbeitgeber muss sicherstellen, dass Arbeitsmittel und -stoffe sicher sind und richtig verwendet werden. 2. **Arbeitszeitregelungen**: - **Arbeitszeitgesetz (ArbZG)**: Ärzte unterliegen auch dem Arbeitszeitgesetz, das die maximale Arbeitszeit, Pausen und Ruhezeiten regelt. Es gibt jedoch spezielle Regelungen für Ärzte, insbesondere im Krankenhausbereich, die durch Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen angepasst werden können. 3. **Spezielle Regelungen für Ärzte**: - **Tarifverträge**: Für Ärzte gibt es spezielle Tarifverträge, wie den Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) oder den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), die spezifische Regelungen zur Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst und Vergütung enthalten. - **Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft**: Diese Dienste sind in der Regel durch Tarifverträge geregelt und können von den allgemeinen Arbeitszeitregelungen abweichen. 4. **Ausnahmen und Sonderregelungen**: - **Notfälle**: In Notfällen können die Arbeitszeitregelungen flexibler gehandhabt werden, um die notwendige medizinische Versorgung sicherzustellen. - **Forschung und Lehre**: Für Ärzte, die in Forschung und Lehre tätig sind, können besondere Regelungen gelten, die in den jeweiligen Arbeitsverträgen oder durch spezielle Vereinbarungen festgelegt sind. Weitere Informationen und spezifische Regelungen können in den jeweiligen Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen nachgelesen werden. Es ist auch ratsam, sich bei der zuständigen Personalabteilung oder einem Fachanwalt für Arbeitsrecht zu informieren.
In Deutschland ergibt sich der Anspruch auf ein Arbeitszeugnis aus § 109 der Gewerbeordnung (GewO). Dort ist geregelt, dass Arbeitnehmer*innen bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ein s... [mehr]
Ja, Vivantes zahlt in der Regel Weihnachtsgeld (auch als Jahressonderzahlung bezeichnet) an seine Ärztinnen und Ärzte. Die Höhe und der Anspruch auf Weihnachtsgeld richten sich nach dem... [mehr]
Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (ArbZG) darf die tägliche Arbeitszeit für Arbeitnehmer grundsätzlich 8 Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu 10 Stunden verläng... [mehr]
Ja, rechtlich darfst du als Rentner weiterhin bei deiner Firma angestellt bleiben. Es gibt in Deutschland kein generelles Beschäftigungsverbot für Rentner. Nach Erreichen des gesetzlichen Re... [mehr]
Das Arbeitsinspektorat hat mehrere wichtige Aufgaben, die darauf abzielen, die Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Zu den Hauptaufgaben gehören: 1. **Überwachun... [mehr]
Die Ruhezeiten zwischen Arbeitszeiten sind imzeitgesetz (ArbZG) geregelt. Insbesondere § 5 ArbZG behandelt die Ruhezeit. Demnach muss nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbr... [mehr]
Die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung von Arbeitsverhältnissen in Deutschland sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) verankert, insbesondere in den §§ 620 bis 630. Zudem si... [mehr]
Die Vorankündigungsfrist zur Änderung des Schichtplans ist im Arbeitsrecht nicht einheitlich geregelt und kann je nach Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder individuellen Arbeitsverträ... [mehr]