Ja, Vivantes zahlt in der Regel Weihnachtsgeld (auch als Jahressonderzahlung bezeichnet) an seine Ärztinnen und Ärzte. Die Höhe und der Anspruch auf Weihnachtsgeld richten sich nach dem... [mehr]
In Deutschland dürfen Ärztinnen und Ärzte grundsätzlich streiken, allerdings gibt es dabei wichtige Einschränkungen: 1. **Angestellte Ärzte:** Angestellte Ärztinnen und Ärzte, zum Beispiel in kommunalen Krankenhäusern, haben wie andere Arbeitnehmer das Streikrecht. Dieses ist im Grundgesetz durch die Koalitionsfreiheit (Art. 9 GG) geschützt. Sie dürfen also im Rahmen von Tarifauseinandersetzungen streiken, sofern der Streik von einer Gewerkschaft (z. B. Marburger Bund) organisiert wird. 2. **Verbeamtete Ärzte:** Für verbeamtete Ärzte, etwa im öffentlichen Gesundheitsdienst, gilt ein Streikverbot. Beamte dürfen in Deutschland nicht streiken. 3. **Niedergelassene Ärzte:** Selbstständige, niedergelassene Ärztinnen und Ärzte (z. B. in eigener Praxis) sind keine Arbeitnehmer und haben daher kein klassisches Streikrecht. Sie können aber Protestaktionen durchführen, etwa indem sie Praxen zeitweise schließen oder an Protesttagen teilnehmen. Allerdings müssen sie dabei die ärztliche Versorgung sicherstellen und Notfälle behandeln. 4. **Versorgungssicherheit:** Bei allen Streiks im Gesundheitswesen muss die Notfallversorgung der Patientinnen und Patienten gewährleistet bleiben. Das heißt, lebenswichtige medizinische Leistungen dürfen nicht bestreikt werden. Weitere Informationen findest du zum Beispiel beim [Marburger Bund](https://www.marburger-bund.de/themen/tarifpolitik/streikrecht) oder bei der [Bundesärztekammer](https://www.bundesaerztekammer.de/).
Ja, Vivantes zahlt in der Regel Weihnachtsgeld (auch als Jahressonderzahlung bezeichnet) an seine Ärztinnen und Ärzte. Die Höhe und der Anspruch auf Weihnachtsgeld richten sich nach dem... [mehr]