Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstellung erfolgt. Hier die wichtigsten Punkte: **Sachverhalt:** - Beide Händler sind in Deutschland ansässig und haben eine deutsche USt-IdNr. - Die Ware befindet sich in Belgien und wird von dort direkt an den deutschen Abnehmer geliefert. **Umsatzsteuerliche Behandlung:** 1. **Bestimmung der bewegten Lieferung:** - Im Reihengeschäft gibt es mehrere Lieferungen, aber nur eine Lieferung ist die „bewegte Lieferung“, also diejenige, bei der die Ware tatsächlich transportiert wird. - In der Regel ist die Lieferung des ersten Lieferanten an den mittleren Unternehmer (hier: der erste deutsche Händler an den zweiten deutschen Händler) die bewegte Lieferung, wenn der mittlere Unternehmer (zweiter Händler) den Transport veranlasst. 2. **Lieferung 1: Belgien → deutscher Händler 1 → deutscher Händler 2** - **Lieferung von Händler 1 an Händler 2:** Diese Lieferung ist die „bewegte Lieferung“. Da die Ware von Belgien nach Deutschland gelangt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung. - Händler 1 muss prüfen, ob die Voraussetzungen für eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung (§ 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG) vorliegen: - Lieferung an einen Unternehmer in einem anderen EU-Mitgliedstaat (hier: Deutschland, aber beide haben deutsche USt-IdNr.). - Die Ware gelangt von Belgien nach Deutschland. - Händler 2 muss eine gültige USt-IdNr. haben. - Händler 1 meldet die Lieferung als innergemeinschaftliche Lieferung in Belgien (da dort der Versand beginnt) und muss sich ggf. in Belgien umsatzsteuerlich registrieren lassen. 3. **Lieferung 2: Händler 2 an Endkunden (sofern vorhanden)** - Falls Händler 2 die Ware weiterverkauft, ist dies eine in Deutschland steuerbare und steuerpflichtige Lieferung. **Wichtige Hinweise:** - Da die Ware aus Belgien versendet wird, ist der Ort der Lieferung für die bewegte Lieferung in Belgien (§ 3 Abs. 6 UStG). - Händler 1 muss sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren lassen und dort die innergemeinschaftliche Lieferung deklarieren. - Händler 2 muss in Deutschland den innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern (§ 1a UStG). **Zusammengefasst:** - Händler 1 muss sich in Belgien umsatzsteuerlich registrieren und dort eine steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung an Händler 2 erklären. - Händler 2 muss in Deutschland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern. **Weitere Informationen:** - [Reihengeschäft (Bundesfinanzministerium)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-10-09-reihengeschaefte.pdf?__blob=publicationFile&v=5) - [Innergemeinschaftlicher Erwerb (Bundeszentralamt für Steuern)](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Umsatzsteuer/Innergemeinschaftlicher_Erwerb/innergemeinschaftlicher_erwerb_node.html) Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit dem Steuerberater, da die Details je nach Konstellation variieren können.
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, a... [mehr]
Eine Abfindungszahlung enthält in der Regel **keine Umsatzsteuer**. Abfindungen werden meist im Zusammenhang mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gezahlt, zum Beispiel bei einer K&uu... [mehr]
In deinem Fall transportiert ein deutscher Lieferant Ware von einem Tochterunternehmen aus Belgien (BE) nach Deutschland (DE). Entscheidend ist, wer der Rechnungsaussteller ist und wer der Leistungsem... [mehr]
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begrü... [mehr]