Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begründung:** Zinsen stellen grundsätzlich ein Entgelt für die Überlassung von Kapital dar. Im Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG) sind Umsätze aus der Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten von der Umsatzsteuer befreit. Auch Verzugszinsen oder Zinsen, die im Zusammenhang mit der Rückforderung von Zuwendungen und Zuweisungen entstehen, gelten nicht als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. **Für juristische Personen des öffentlichen Rechts** gilt zudem: Sie unterliegen nur dann der Umsatzsteuer, wenn sie im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (§ 2b UStG) tätig werden und eine nachhaltige, auf Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit ausüben. Die Rückforderung von Zuwendungen und die darauf entfallenden Zinsen sind jedoch regelmäßig hoheitliche Tätigkeiten und keine unternehmerischen Leistungen. **Fazit:** Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Quellen und weitere Informationen:** - [§ 4 Nr. 8 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) - [§ 2b UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2b.html) - [BMF-Schreiben zu § 2b UStG](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2016-12-14-umsatzsteuerliche-behandlung-der-juristischen-personen-des-oeffentlichen-rechts.pdf?__blob=publicationFile&v=6) Im Einzelfall kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der konkreten Ausgestaltung bestehen.
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei jur... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstell... [mehr]
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Bei der Umsatzsteuererklärung ist es wichtig, den ideellen Bereich (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) und den wirtschaftlichen Bereich (wirtschaftliche Tätigkeiten) klar zu unterscheide... [mehr]
In Deutschland gibt es bestimmte Rechnungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gesundheitsleistungen**: Leistungen von Ärzten, Zahnä... [mehr]