Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begründung:** Zinsen stellen grundsätzlich ein Entgelt für die Überlassung von Kapital dar. Im Umsatzsteuerrecht (§ 4 Nr. 8 Buchst. a UStG) sind Umsätze aus der Gewährung und Vermittlung von Krediten sowie die Verwaltung von Krediten von der Umsatzsteuer befreit. Auch Verzugszinsen oder Zinsen, die im Zusammenhang mit der Rückforderung von Zuwendungen und Zuweisungen entstehen, gelten nicht als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt für eine Leistung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes. **Für juristische Personen des öffentlichen Rechts** gilt zudem: Sie unterliegen nur dann der Umsatzsteuer, wenn sie im Rahmen eines Betriebs gewerblicher Art (§ 2b UStG) tätig werden und eine nachhaltige, auf Einnahmeerzielung gerichtete Tätigkeit ausüben. Die Rückforderung von Zuwendungen und die darauf entfallenden Zinsen sind jedoch regelmäßig hoheitliche Tätigkeiten und keine unternehmerischen Leistungen. **Fazit:** Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Quellen und weitere Informationen:** - [§ 4 Nr. 8 UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__4.html) - [§ 2b UStG](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__2b.html) - [BMF-Schreiben zu § 2b UStG](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2016-12-14-umsatzsteuerliche-behandlung-der-juristischen-personen-des-oeffentlichen-rechts.pdf?__blob=publicationFile&v=6) Im Einzelfall kann eine steuerliche Beratung sinnvoll sein, insbesondere wenn Unsicherheiten bezüglich der konkreten Ausgestaltung bestehen.
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]
Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]