Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige Leistungen an Unternehmer in anderen EU-Mitgliedstaaten gemeldet werden. **Versuche** im Sinne von „Testlieferungen“, „Musterlieferungen“ oder „Versand von Waren zu Testzwecken“ sind in der Regel **nicht** in der ZM zu melden, sofern sie nicht als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des § 4 Nr. 1b i.V.m. § 6a UStG gelten. Das ist meist dann der Fall, wenn die Verfügungsmacht an den Empfänger im EU-Ausland übergeht und die Lieferung an einen Unternehmer für dessen Unternehmen erfolgt. **Wichtige Hinweise:** - **Unentgeltliche Lieferungen** (z.B. Warenmuster) können unter bestimmten Voraussetzungen als innergemeinschaftliche Lieferung gelten und wären dann zu melden. - **Versand von Waren zu Testzwecken** (z.B. zu Ausstellungszwecken, Messen) ist in der Regel keine Lieferung im umsatzsteuerlichen Sinne, wenn die Verfügungsmacht nicht übergeht. - **Innergemeinschaftliche Verbringung** (Warenbewegung ins eigene Unternehmen in einem anderen EU-Land) ist in der ZM zu melden. **Fazit:** Ob ein „Versuch“ in der ZM zu melden ist, hängt davon ab, ob es sich um eine meldepflichtige innergemeinschaftliche Lieferung oder ein innergemeinschaftliches Verbringen handelt. Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater oder ein Blick in die aktuellen BMF-Schreiben. Weitere Informationen findest du beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/DE/Unternehmen/Steuern_International/Umsatzsteuer/Zusammenfassende_Meldung/zusammenfassende_meldung_node.html).
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
Wenn auf der Rechnung zur Lieferung einer Maschine zusätzlich eine Leistung (z. B. Montage, Inbetriebnahme, Schulung) ausgewiesen ist, kommt es für die Deklaration in der Zusammenfassenden M... [mehr]
Steuerberater dürfen die Umsatzsteuer grundsätzlich nach vereinnahmten Entgelten (Ist-Versteuerung) berechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Die Ist-Versteuerung ist nich... [mehr]
Ja, ein B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhal... [mehr]
Bei einer Überzahlung auf eine Rechnung durch deinen Kunden stellt sich die Frage, ob diese Überzahlung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt gilt. **Grundsatz:** Umsatzsteuer ist grunds&au... [mehr]
Die Mehrwertsteuer (abgekürzt MwSt.) ist eine Verbrauchssteuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie wird in den meisten Ländern, darunter auch Deutschland, a... [mehr]