Grundsätzlich gilt: Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) richtet sich nach dem Ort der Leistungserbringung und den umsatzsteuerlichen Regelungen der beteiligten Länder. **Folgende Grundsä... [mehr]
Ob auf einer Rechnung deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen werden muss, wenn die Leistung in Deutschland erbracht wird, der Kunde aber in Österreich sitzt, hängt von mehreren Faktoren ab, insbesondere davon, ob der Kunde ein Unternehmer (B2B) oder ein Privatkunde (B2C) ist und um welche Art von Leistung es sich handelt. **1. Kunde ist Unternehmer (B2B):** - **Leistungserbringung in Deutschland:** Wenn die Leistung (z.B. eine Dienstleistung oder Lieferung) in Deutschland erbracht wird, ist grundsätzlich deutsches Umsatzsteuerrecht anzuwenden. - **Reverse-Charge-Verfahren:** Bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen zwischen Unternehmen innerhalb der EU gilt in vielen Fällen das Reverse-Charge-Verfahren. Das bedeutet, der Leistungsempfänger (der österreichische Unternehmer) schuldet die Umsatzsteuer in seinem Land. In diesem Fall darf auf der Rechnung **keine deutsche Umsatzsteuer** ausgewiesen werden. Stattdessen muss ein Hinweis auf das Reverse-Charge-Verfahren auf die Rechnung (z.B. „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“). - **Lieferungen:** Bei Warenlieferungen ins EU-Ausland an Unternehmer ist die Lieferung in Deutschland steuerfrei, wenn die Voraussetzungen für eine innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind (z.B. Nachweis der Verbringung, gültige USt-IdNr. des Kunden). **2. Kunde ist Privatperson (B2C):** - **Leistungserbringung in Deutschland:** Wird die Leistung in Deutschland an eine Privatperson aus Österreich erbracht, ist in der Regel **deutsche Umsatzsteuer** auszuweisen. - **Besonderheiten bei bestimmten Leistungen:** Bei bestimmten Leistungen (z.B. elektronische Dienstleistungen, Telekommunikation, Rundfunk) gelten besondere Regelungen (z.B. das OSS-Verfahren). **Fazit:** - **B2B:** In der Regel keine deutsche Umsatzsteuer, sondern Reverse-Charge. - **B2C:** In der Regel deutsche Umsatzsteuer, wenn die Leistung in Deutschland erbracht wird. **Wichtiger Hinweis:** Die genaue steuerliche Behandlung kann je nach Einzelfall und Art der Leistung variieren. Es empfiehlt sich, im Zweifel einen Steuerberater zu konsultieren oder die Informationen beim [Bundeszentralamt für Steuern](https://www.bzst.de/) nachzulesen.
Grundsätzlich gilt: Die Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) richtet sich nach dem Ort der Leistungserbringung und den umsatzsteuerlichen Regelungen der beteiligten Länder. **Folgende Grundsä... [mehr]
Die Bemessungsgrundlage für die Entnahme eines Pkw aus dem Unternehmensvermögen im Rahmen der Umsatzsteuer ist der **gemeine Wert** (§ 10 Abs. 4 Satz 1 UStG). Der gemeine Wert entsprich... [mehr]
Die Entnahme eines Pkw aus dem Unternehmensvermögen stellt eine unentgeltliche Wertabgabe dar und ist in der Umsatzsteuererklärung entsprechend zu erfassen. In der Umsatzsteuererklärun... [mehr]
Bei der **Dauerfristverlängerung** für die Umsatzsteuer musst du grundsätzlich ein **Elftel der Umsatzsteuervorauszahlung des Vorjahres** als sogenannte **Sondervorauszahlung** leisten... [mehr]
Bei der Beantragung der Dauerfristverlängerung für die Umsatzsteuer musst du im Formular „Antrag auf Dauerfristverlängerung“ (meist über das Elster-Portal) die sogenann... [mehr]
Ob du nach deinem Umzug nach Österreich ab 1. Januar 2026 in Deutschland eine Steuererklärung abgeben musst, hängt von mehreren Faktoren ab: **1. Wohnsitz und gewöhnlicher Aufenth... [mehr]
In Österreich gibt es seit dem 1. August 2008 keine klassische Erbschafts- und Schenkungssteuer mehr. Das bedeutet, dass auf Erbschaften und Schenkungen grundsätzlich keine direkte Steuer er... [mehr]
Finanzberatungsdienstleistungen können nach § 4 Nr. 8 UStG (Umsatzsteuergesetz) umsatzsteuerbefreit sein. Diese Vorschrift befreit bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Geld- und Kredit... [mehr]
Den Solidaritätszuschlag (kurz: Soli) zahlen grundsätzlich alle natürlichen und juristischen Personen, die in Deutschland einkommensteuerpflichtig sind. Das betrifft insbesondere: - Ar... [mehr]
Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]