Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsatzsteuer. Das ist insbesondere relevant für die Frage, ob der ermäßigte Steuersatz (in Deutschland 7 %) oder der reguläre Steuersatz (19 %) gilt. **Was wird gemeint?** - **Lebensmittelzubereitungen** sind Speisen und Getränke, die entweder zum sofortigen Verzehr zubereitet oder verkauft werden (z. B. belegte Brötchen, Salate, warme Gerichte, Kuchen). - Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen der Lieferung von Lebensmitteln (z. B. Verkauf von Brot im Supermarkt) und sonstigen Leistungen (z. B. Bewirtung im Restaurant). - Für die reine Lieferung von Lebensmitteln gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz. - Werden jedoch zusätzliche Dienstleistungen erbracht (z. B. Bedienung, Bereitstellung von Geschirr, Sitzgelegenheiten), kann der volle Steuersatz fällig werden. **Beispiele:** - Verkauf eines belegten Brötchens zum Mitnehmen im Bäckerladen: ermäßigter Steuersatz (7 %). - Verzehr desselben Brötchens im Café mit Bedienung: regulärer Steuersatz (19 %). **Rechtliche Grundlage:** - § 12 UStG und Anlage 2 zum UStG - BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe von Speisen und Getränken](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-06-02-umsatzsteuerliche-behandlung-abgabe-speisen-getraenke.html) Zusammengefasst: Mit „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ im Umsatzsteuergesetz ist gemeint, wie Speisen und Getränke steuerlich behandelt werden – je nachdem, ob sie geliefert oder im Rahmen einer Dienstleistung (z. B. Restaurantbesuch) abgegeben werden.
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begrü... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei jur... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstell... [mehr]
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Bei der Umsatzsteuererklärung ist es wichtig, den ideellen Bereich (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) und den wirtschaftlichen Bereich (wirtschaftliche Tätigkeiten) klar zu unterscheide... [mehr]
In Deutschland gibt es bestimmte Rechnungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gesundheitsleistungen**: Leistungen von Ärzten, Zahnä... [mehr]