Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsatzsteuer. Das ist insbesondere relevant für die Frage, ob der ermäßigte Steuersatz (in Deutschland 7 %) oder der reguläre Steuersatz (19 %) gilt. **Was wird gemeint?** - **Lebensmittelzubereitungen** sind Speisen und Getränke, die entweder zum sofortigen Verzehr zubereitet oder verkauft werden (z. B. belegte Brötchen, Salate, warme Gerichte, Kuchen). - Das Umsatzsteuergesetz unterscheidet zwischen der Lieferung von Lebensmitteln (z. B. Verkauf von Brot im Supermarkt) und sonstigen Leistungen (z. B. Bewirtung im Restaurant). - Für die reine Lieferung von Lebensmitteln gilt in der Regel der ermäßigte Steuersatz. - Werden jedoch zusätzliche Dienstleistungen erbracht (z. B. Bedienung, Bereitstellung von Geschirr, Sitzgelegenheiten), kann der volle Steuersatz fällig werden. **Beispiele:** - Verkauf eines belegten Brötchens zum Mitnehmen im Bäckerladen: ermäßigter Steuersatz (7 %). - Verzehr desselben Brötchens im Café mit Bedienung: regulärer Steuersatz (19 %). **Rechtliche Grundlage:** - § 12 UStG und Anlage 2 zum UStG - BMF-Schreiben zur Abgrenzung von Lieferungen und sonstigen Leistungen bei der Abgabe von Speisen und Getränken **Weitere Informationen:** - [Bundesministerium der Finanzen – Umsatzsteuerliche Behandlung der Abgabe von Speisen und Getränken](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2021-06-02-umsatzsteuerliche-behandlung-abgabe-speisen-getraenke.html) Zusammengefasst: Mit „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ im Umsatzsteuergesetz ist gemeint, wie Speisen und Getränke steuerlich behandelt werden – je nachdem, ob sie geliefert oder im Rahmen einer Dienstleistung (z. B. Restaurantbesuch) abgegeben werden.
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Für essbare Schneebälle (z. B. das bekannte Gebäck aus Mürbeteig oder Brandteig, oft mit Puderzucker bestäubt) gilt in Deutschland der ermäßigte Mehrwertsteuersatz... [mehr]
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Die Arbeitszimmer-Pauschale von 1.200 Euro pro Jahr kann von Selbstständigen als Betriebsausgabe in der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) angesetzt werden, wenn die Voraussetzungen (&se... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
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Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]