In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Kurzarbeitergeld) oder der Deutschen Rentenversicherung (z. B. Reha-Zuschüsse) sind grundsätzlich **nicht umsatzsteuerpflichtig**. Sie stellen keine Gegenleistung für eine steuerbare Leistung dar, sondern sind echte Zuschüsse. Das bedeutet, sie sind **nicht als umsatzsteuerpflichtige Erlöse** zu behandeln. Im Rahmen der Beantragung von Coronahilfen (wie Überbrückungshilfe, November-/Dezemberhilfe etc.) sind diese Zuschüsse als **Betriebseinnahmen** zu berücksichtigen, aber sie erhöhen nicht die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Sie sind in der Regel auch nicht als Umsatzerlöse im Sinne der Umsatzsteuer zu deklarieren. **Wichtig:** Bei der Ermittlung des Umsatzes für die Coronahilfen (z. B. für die Umsatzrückgangsberechnung) zählen nur die **umsatzsteuerbaren Umsätze**. Zuschüsse wie Kurzarbeitergeld oder Rentenzuschüsse sind davon ausgenommen. **Quellen:** - [Bundesministerium der Finanzen – FAQ zu Corona-Hilfen](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2020-11-13-FAQ-Corona-Hilfen.html) - [Bundesagentur für Arbeit – Kurzarbeitergeld und Steuern](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-steuern) **Fazit:** Zuschüsse der Bundesagentur für Arbeit oder der Rentenversicherung sind keine umsatzsteuerpflichtigen Erlöse im Rahmen der Coronahilfen.
In diesem Fall handelt es sich um einen Einzelunternehmer, der ein Auto kauft und es an seine eigene GmbH vermietet. Die Frage bezieht sich darauf, ob der Einzelunternehmer die beim Autokauf gezahlte... [mehr]
Wenn ein Einzelunternehmer ein Auto an seine eigene GmbH vermietet, stellt er seiner GmbH eine Rechnung über die Miete. Diese Vermietungsleistung unterliegt grundsätzlich der Umsatzsteuer (M... [mehr]
Ob der „Limo Orange Grundstoff“ für die Herstellung von Getränken umsatzsteuerlich als Lebensmittelzubereitung gilt, hängt von der konkreten Einordnung nach dem deutschen Um... [mehr]
Im Zusammenhang mit dem Umsatzsteuergesetz (UStG) bezieht sich der Begriff „verschiedene Lebensmittelzubereitungen“ auf die Einordnung von Speisen und Getränken hinsichtlich der Umsat... [mehr]
Zinsen aus Rückzahlungen von Zuwendungen und Zuweisungen (Landesmittel) sind für juristische Personen des öffentlichen Rechts in der Regel **nicht umsatzsteuerpflichtig**. **Begrü... [mehr]
Ob Einnahmen aus Rückzahlungen für Personen des öffentlichen Rechts umsatzsteuerpflichtig sind, hängt vom konkreten Sachverhalt ab. **Grundsätzliches zur Umsatzsteuer bei jur... [mehr]
In diesem Fall handelt es sich um ein sogenanntes „Reihengeschäft“ innerhalb der EU. Die umsatzsteuerliche Behandlung hängt davon ab, wie die Warenbewegung und die Rechnungsstell... [mehr]
Bei einem Verkauf von Waren aus Belgien an einen deutschen Händler, der die Ware nach Deutschland verbringt, handelt es sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuerrech... [mehr]
Bei der Umsatzsteuererklärung ist es wichtig, den ideellen Bereich (nichtwirtschaftliche Tätigkeiten) und den wirtschaftlichen Bereich (wirtschaftliche Tätigkeiten) klar zu unterscheide... [mehr]
In Deutschland gibt es bestimmte Rechnungen und Leistungen, die von der Umsatzsteuer befreit sind. Dazu gehören unter anderem: 1. **Gesundheitsleistungen**: Leistungen von Ärzten, Zahnä... [mehr]