Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Bei einer Überzahlung auf eine Rechnung durch deinen Kunden stellt sich die Frage, ob diese Überzahlung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt gilt. **Grundsatz:** Umsatzsteuer ist grundsätzlich nur auf das tatsächlich vereinnahmte Entgelt für eine steuerbare Leistung abzuführen (§ 10 UStG). **Überzahlung:** Wenn der Kunde mehr zahlt, als auf der Rechnung ausgewiesen ist, handelt es sich bei dem überzahlten Betrag in der Regel **nicht** um ein Entgelt für eine Leistung, sondern um eine irrtümliche Zahlung. Für diesen überzahlten Betrag musst du **keine Umsatzsteuer abführen**, solange du den Mehrbetrag zeitnah an den Kunden zurückzahlst. **Wichtig:** - Die Überzahlung darf nicht als zusätzliches Entgelt für eine Leistung behandelt werden. - Erfolgt keine Rückzahlung und wird der Betrag einbehalten oder mit anderen Forderungen verrechnet, kann das Finanzamt dies als zusätzliches Entgelt werten, auf das Umsatzsteuer abzuführen wäre. **Empfehlung:** Den überzahlten Betrag möglichst zeitnah an den Kunden zurückzahlen und den Vorgang dokumentieren. **Quellen und weitere Informationen:** - [§ 10 UStG – Bemessungsgrundlage](https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__10.html) - [BMF-Schreiben vom 7.7.2008, IV B 8 - S 7100/07/10050](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2008-07-07-umsatzsteuer-ueberzahlungen.pdf?__blob=publicationFile&v=2) Im Zweifel empfiehlt sich die Rücksprache mit dem Steuerberater.
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
Ja, ein B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhal... [mehr]
Bei der Differenzbesteuerung (§ 25a UStG) wird die Umsatzsteuer nur auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis berechnet, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Ist diese Differenz neg... [mehr]
Der Steuerschlüssel für 8,1 % Umsatzsteuer in der Schweiz ist seit dem 1. Januar 2024 der neue Normalsatz der Mehrwertsteuer (MWST). Du musst diesen Steuerschlüssel immer dann verwenden... [mehr]
Die Berechnung der Umsatzsteuer auf Versandkosten bei gemischten Lieferungen (differenzbesteuerte und steuerfreie Waren) ist komplex und hängt von der Zusammensetzung der Sendung ab. Hier die wic... [mehr]
Wenn versendete Güter der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, gilt Folgendes für die Umsatzsteuer auf Versandkosten: Die Versandkosten (z. B. Porto, Verpackung) sind als... [mehr]
Anzahlungsrechnungen werden in der Umsatzsteuervoranmeldung in der Regel in **Zeile 26, Kennziffer 81** („Umsätze, für die die Steuer nach vereinnahmten Entgelten berechnet wird (Ist-V... [mehr]
Wenn du eine Rechnung an einen Kunden im Drittland (außerhalb der EU) stellst, der Leistungsort jedoch in Deutschland liegt, gelten besondere umsatzsteuerliche Regelungen. Hier die wichtigsten P... [mehr]
In der Zusammenfassenden Meldung (ZM) nach § 18a UStG müssen grundsätzlich nur innergemeinschaftliche Lieferungen, innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte und bestimmte sonstige L... [mehr]