Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
In deinem Fall transportiert ein deutscher Lieferant Ware von einem Tochterunternehmen aus Belgien (BE) nach Deutschland (DE). Entscheidend ist, wer der Rechnungsaussteller ist und wer der Leistungsempfänger. **Typische Konstellation:** - Das belgische Tochterunternehmen ist der Verkäufer der Ware. - Der deutsche Lieferant (bzw. die Muttergesellschaft) ist der Käufer und organisiert den Transport. **Rechnungsausstellung:** - Die Rechnung für die Ware wird vom belgischen Tochterunternehmen (BE) an den deutschen Empfänger (DE) ausgestellt. - Es handelt sich um eine innergemeinschaftliche Lieferung von BE nach DE. - Das belgische Unternehmen stellt die Rechnung mit 0 % Mehrwertsteuer aus (steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung), sofern beide Parteien über eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer verfügen. **Zusammengefasst:** - Die Rechnung wird vom belgischen Unternehmen (BE) an das deutsche Unternehmen (DE) ausgestellt. **Hinweis:** Falls der deutsche Lieferant nur als Spediteur/Transporteur auftritt und nicht als Käufer der Ware, stellt er eine separate Transportrechnung an den Auftraggeber (in der Regel das deutsche Unternehmen oder das belgische Unternehmen, je nach Auftrag). **Weitere Informationen:** - [Innergemeinschaftliche Lieferung (deutsche Finanzverwaltung)](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Steuerarten/Umsatzsteuer/2020-07-01-umsatzsteuer-innergemeinschaftliche-lieferungen.html) - [Umsatzsteuer-ID prüfen (EU)](https://ec.europa.eu/taxation_customs/vies/) Falls die Konstellation abweicht (z.B. Reihengeschäft, Kommissionsgeschäft), können andere Regelungen gelten.
Ja, Anzahlungsrechnungen unterliegen grundsätzlich der Umsatzsteuer. Sobald eine Anzahlung für eine Lieferung oder Leistung vereinnahmt wird, entsteht die Umsatzsteuerpflicht für diesen... [mehr]
Wenn du eine Rechnung an einen Kunden im Drittland (außerhalb der EU) stellst, der Leistungsort jedoch in Deutschland liegt, gelten besondere umsatzsteuerliche Regelungen. Hier die wichtigsten P... [mehr]
Ja, eine falsche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) auf einer Kundenrechnung muss berichtigt werden. Die korrekte Angabe der USt-IdNr. ist insbesondere bei innergemeinschaftlichen Lieferun... [mehr]
Ja, ein B2B-Kunde ist verpflichtet, seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben, wenn er eine ordnungsgemäße Rechnung für innergemeinschaftliche Lieferungen innerhal... [mehr]
Bei einer Überzahlung auf eine Rechnung durch deinen Kunden stellt sich die Frage, ob diese Überzahlung als umsatzsteuerpflichtiges Entgelt gilt. **Grundsatz:** Umsatzsteuer ist grunds&au... [mehr]
Bei einer innergemeinschaftlichen Lieferung von Säften (z. B. Fruchtsäfte) zwischen Unternehmen innerhalb der EU gilt grundsätzlich Folgendes: **Steuersatz:** Die innergemeinschaftli... [mehr]