Nach wie vielen Jahren kann das Finanzamt eine gewerbliche Tätigkeit wegen andauernder Verluste als Liebhaberei einstufen?

Antwort

Das Finanzamt kann eine gewerbliche Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstufen, wenn über einen längeren Zeitraum keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Es gibt jedoch **keine feste Jahreszahl** im Gesetz, nach der automatisch Liebhaberei angenommen wird. In der Praxis gilt: - **Verluste über mehrere Jahre** (meist 5 bis 7 Jahre) können Anlass für eine Prüfung sein. - Entscheidend ist, ob nach einer **Anlaufphase** (in der Regel 3 bis 5 Jahre) ein nachhaltiger Gewinn erzielt wird oder zumindest ernsthaft angestrebt wird. - Bei bestimmten Branchen (z. B. Künstler, Start-ups) kann die Anlaufphase auch länger sein. Das Finanzamt prüft immer den **Einzelfall** und achtet auf: - Plausible Gewinnerzielungsabsicht (z. B. durch Businesspläne, Marktanalysen) - Maßnahmen zur Verbesserung der Ertragslage - Branchenspezifische Besonderheiten Wird Liebhaberei festgestellt, werden Verluste steuerlich **nicht mehr anerkannt**. **Quellen und weitere Informationen:** - [Bundesfinanzministerium: Liebhaberei](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Glossareintraege/L/liebhabe.html) - [Steuerlexikon: Liebhaberei](https://www.haufe.de/steuern/steuer-office-expert/liebhaberei_idesk_PI43423_HI216905.html) **Fazit:** Es gibt keine starre Frist, aber nach etwa 5 bis 7 Jahren mit dauerhaften Verlusten kann das Finanzamt genauer prüfen und ggf. Liebhaberei annehmen. Entscheidend ist immer die individuelle Gewinnerzielungsabsicht und deren Nachweis.

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