Die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags von 500 Euro zum 31.12.2023 durch das Finanzamt bedeutet, dass du zum Ende Jahres 2023 steuerlich anerkannte Verluste in Höhe von 500 Euro has... [mehr]
Einen Verlustvortrag kannst du beim Finanzamt im Rahmen deiner Einkommensteuererklärung geltend machen. Hier die wichtigsten Schritte: 1. **Verlust feststellen lassen:** Zunächst muss der Verlust in dem Jahr, in dem er entstanden ist, vom Finanzamt festgestellt werden. Das geschieht automatisch, wenn du in deiner Steuererklärung einen Verlust angibst (z.B. durch negative Einkünfte aus selbständiger Arbeit, Gewerbebetrieb oder Kapitalvermögen). 2. **Anlage „Sonstiges“ bzw. „Verluste“ ausfüllen:** In der Steuererklärung gibst du die Verluste in den entsprechenden Anlagen (z.B. Anlage G für Gewerbebetrieb, Anlage S für selbständige Arbeit) an. Das Finanzamt stellt dann den Verlust fest und bescheinigt dir einen sogenannten „Verlustfeststellungsbescheid“. 3. **Verlustvortrag in Folgejahren nutzen:** In den Folgejahren kannst du den festgestellten Verlustvortrag mit positiven Einkünften verrechnen. Das geschieht ebenfalls über die Steuererklärung. In der Regel wird der Verlustvortrag automatisch vom Finanzamt berücksichtigt, wenn du im Mantelbogen das entsprechende Feld („Verlustvortrag aus Vorjahren“) ausfüllst. 4. **Automatische Verrechnung:** Das Finanzamt verrechnet den Verlustvortrag mit deinen positiven Einkünften, sodass sich deine Steuerlast entsprechend mindert. **Wichtige Hinweise:** - Der Verlustvortrag kann unbegrenzt in die Folgejahre übertragen werden, bis er vollständig aufgebraucht ist. - Es gibt auch die Möglichkeit eines Verlustrücktrags (Verrechnung mit dem Vorjahr), das musst du aber explizit beantragen. **Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums:** [https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Verlustverrechnung.html](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Verlustverrechnung.html) Bei komplexeren Fällen empfiehlt sich die Beratung durch einen Steuerberater.
Die Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrags von 500 Euro zum 31.12.2023 durch das Finanzamt bedeutet, dass du zum Ende Jahres 2023 steuerlich anerkannte Verluste in Höhe von 500 Euro has... [mehr]
Die Rückerstattung vom Finanzamt hängt von mehreren Faktoren ab, unter anderem davon, wie viel Lohnsteuer im Laufe des Jahres bereits gezahlt wurde, welche weiteren Abzüge oder Werbungs... [mehr]
Der Steuerschlüssel 8,1 wird in der Regel im Zusammenhang mit der Umsatzsteuervoranmeldung in Deutschland verwendet. Er steht für den Steuerschlüssel für innergemeinschaftliche Erw... [mehr]
Das Finanzamt kann die Erbschaftsteuer grundsätzlich auch dann festsetzen und fordern, wenn der endgültige Wert des Grundbesitzes noch nicht feststeht. In der Praxis läuft es oft so ab:... [mehr]
Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu vi... [mehr]
Wenn du als Pensionist*in eine Zahlungsaufforderung vom Finanzamt über 500 Euro erhalten hast, obwohl du kein Zusatzeinkommen hast, kann das verschiedene Gründe haben. Hier sind die häu... [mehr]
Die Aufforderung, 500 Euro an das Finanzamt zu zahlen, kann verschiedene Gründe haben. Häufige Ursachen sind: 1. **Nachzahlung aus der Steuererklärung:** Wenn bei der Einkommensteuerer... [mehr]
Wenn dein Steuerberater nicht mehr reagiert und das Finanzamt bereits eine Mahnung geschickt hat, solltest du schnell handeln, um weitere Probleme wie Säumniszuschläge oder Zwangsmaßna... [mehr]
Beim Verkauf einer Bauträger GmbH (also einer Kapitalgesellschaft) und der Anerkennung eines Verlustvortrags sind insbesondere die Vorschriften der §§ 8c und 8d Körperschaftsteuerg... [mehr]
Ja, Erstattungen der privaten Krankenversicherung (PKV) musst du beim Finanzamt angeben, wenn du deine Steuererklärung machst. Das ist wichtig, weil du die Beiträge zur Krankenversicherung a... [mehr]