Muss das Finanzamt bei erfolgreichem Widerspruch zu viel gezahlte Erbschaftssteuer zurückerstatten?

Antwort

Ja, das Finanzamt muss den zu viel gezahlten Betrag erstatten. Wenn du durch einen erfolgreichen Widerspruch gegen den Erbschaftsteuerbescheid recht bekommen hast und sich daraus ergibt, dass du zu viel Erbschaftsteuer gezahlt hast, ist das Finanzamt verpflichtet, den überzahlten Betrag zurückzuzahlen. In der Regel erfolgt die Erstattung automatisch, sobald der geänderte Steuerbescheid ergeht. Zusätzlich werden in der Regel auch Zinsen auf den Erstattungsbetrag gezahlt (§ 233a Abgabenordnung). Falls die Erstattung nicht zeitnah erfolgt, solltest du dich direkt an das zuständige Finanzamt wenden.

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