Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung bezieht sich auf eine Tätigkeit, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Im steuerlichen Kontext bedeutet das, dass die Einnah... [mehr]
Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung bezieht sich auf eine Tätigkeit, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Im steuerlichen Kontext bedeutet das, dass die Einnah... [mehr]
Das Finanzamt kann eine gewerbliche Tätigkeit als „Liebhaberei“ einstufen, wenn über einen längeren Zeitraum keine Gewinnerzielungsabsicht erkennbar ist. Es gibt jedoch **ke... [mehr]
Die Vorläufigkeit bei der Liebhabereivermutung bezieht sich auf die Annahme dass eine Tätigkeit, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung betrieben wird, als Liebhaberei eingestuft wird... [mehr]