Was ist Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung?

Antwort

Liebhaberei bei Vermietung und Verpachtung bezieht sich auf eine Tätigkeit, die nicht mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Im steuerlichen Kontext bedeutet das, dass die Einnahmen und Ausgaben aus dieser Tätigkeit nicht in die Steuerberechnung einfließen. Das Finanzamt prüft, ob eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, indem es die langfristige Rentabilität der Vermietung oder Verpachtung analysiert. Wenn über einen längeren Zeitraum keine Gewinne erzielt werden und keine Aussicht auf zukünftige Gewinne besteht, kann die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft werden. In diesem Fall sind die Verluste steuerlich nicht absetzbar.

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