Bei der Anschaffung einer Bestandsimmobilie, die vermietet wird, kannst du die sogenannte **Absetzung für Abnutzung (AfA)** steuerlich geltend machen. Die AfA regelt, wie du die Anschaffungskoste... [mehr]
Mietausfallkosten können steuerlich als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich gilt: **1. Ursächlichkeit:** Der Mietausfall muss durch Umstände entstanden sein, die nicht im Einflussbereich des Vermieters liegen (z.B. Zahlungsunfähigkeit des Mieters, Leerstand wegen notwendiger Renovierung). **2. Einkünfteerzielungsabsicht:** Es muss eine klare Absicht bestehen, mit der Immobilie Einkünfte zu erzielen. Das Finanzamt prüft, ob der Leerstand nur vorübergehend ist und ernsthafte Vermietungsbemühungen vorliegen (z.B. Inserate, Maklerbeauftragung). **3. Geltend zu machende Kosten:** Folgende Kosten können bei Mietausfall steuerlich abgesetzt werden: - **Abschreibungen (AfA):** Die Abschreibung auf das Gebäude läuft weiter, auch wenn keine Mieteinnahmen erzielt werden. - **Finanzierungskosten:** Zinsen für Kredite, die zur Finanzierung der Immobilie aufgenommen wurden. - **Nebenkosten:** Laufende Betriebskosten wie Grundsteuer, Versicherungen, Hausgeld, Müllabfuhr etc. - **Instandhaltungs- und Renovierungskosten:** Kosten für Reparaturen und Modernisierungen, die während des Leerstands anfallen. **Nicht absetzbar** sind entgangene Mieteinnahmen selbst, sondern nur die weiterhin anfallenden Ausgaben. **Wichtig:** Das Finanzamt verlangt Nachweise über die Vermietungsabsicht (z.B. Anzeigen, Maklerverträge). Fehlen diese, kann der Werbungskostenabzug versagt werden. **Fazit:** Mietausfallkosten sind steuerlich absetzbar, wenn die Immobilie weiterhin zur Vermietung bereitgehalten wird und ernsthafte Vermietungsbemühungen nachgewiesen werden können. Es können alle laufenden Kosten und Abschreibungen geltend gemacht werden, nicht aber die entgangene Miete selbst. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatungsportalen](https://www.steuerberater.de/).
Bei der Anschaffung einer Bestandsimmobilie, die vermietet wird, kannst du die sogenannte **Absetzung für Abnutzung (AfA)** steuerlich geltend machen. Die AfA regelt, wie du die Anschaffungskoste... [mehr]
Beim Neubau eines Einfamilienhauses in Deutschland können Privatpersonen die Baukosten grundsätzlich **nicht** als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastung... [mehr]
Ob du deine Wohnung in einer Eigentümergemeinschaft als Ferienwohnung vermieten darfst, hängt von mehreren Faktoren ab: 1. **Teilungserklärung und Gemeinschaftsordnung:** Prüfe... [mehr]
Die Vermietung der Neubauten am Rosengarten in Rostock wird in der Regel von verschiedenen Wohnungsunternehmen oder Immobilienmaklern übernommen. Ein bedeutender Akteur in diesem Bereich ist die... [mehr]