Die Kosten für einen Stromanschluss bei einem Neubau bei der SWP Pforzheim (Stadtwerke Pforzheim) hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z. B. der Länge des Hausanschlusses, der Ansc... [mehr]
Beim Neubau eines Einfamilienhauses in Deutschland können Privatpersonen die Baukosten grundsätzlich **nicht** als Werbungskosten, Betriebsausgaben oder außergewöhnliche Belastungen von der Steuer absetzen, wenn das Haus ausschließlich privat genutzt wird. Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Besonderheiten: ### 1. **Beruflich genutzte Räume (z.B. Arbeitszimmer)** - **Arbeitszimmer:** Wird ein Raum im Neubau ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt (z.B. als häusliches Arbeitszimmer), können die anteiligen Baukosten (Abschreibung, Zinsen, Nebenkosten) steuerlich geltend gemacht werden. Die Voraussetzungen sind streng, und das Arbeitszimmer muss klar abgetrennt sein. - **Höchstbetrag:** Bis zu 1.250 € pro Jahr, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; unbegrenzt, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. ### 2. **Handwerkerleistungen** - **Handwerkerleistungen für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen** können mit 20 % der Arbeitskosten (maximal 1.200 € pro Jahr) steuerlich geltend gemacht werden. **Achtung:** Diese Regelung gilt nicht für Neubauten, sondern nur für bestehende Immobilien. ### 3. **Haushaltsnahe Dienstleistungen** - Kosten für haushaltsnahe Dienstleistungen (z.B. Reinigung, Gartenpflege) können ebenfalls mit 20 % der Arbeitskosten (maximal 4.000 € pro Jahr) abgesetzt werden. Auch hier gilt: Nicht für den Neubau, sondern für den laufenden Haushalt. ### 4. **Doppelte Haushaltsführung** - Wer aus beruflichen Gründen einen zweiten Haushalt am Arbeitsort begründet und dort ein Haus baut, kann bestimmte Kosten (z.B. Umzugskosten, Miete, Verpflegungsmehraufwand) absetzen, aber nicht die Baukosten selbst. ### 5. **Vermietung und Verpachtung** - Wird das Haus (ganz oder teilweise) vermietet, können die Baukosten (Abschreibung, Zinsen, Nebenkosten) als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgesetzt werden. ### 6. **Förderungen und Zuschüsse** - Steuerliche Vorteile können sich indirekt durch Förderprogramme (z.B. KfW, BAFA) ergeben, die aber keine direkten Steuerabzüge sind. --- **Fazit:** Beim privat genutzten Neubau eines Einfamilienhauses sind die Möglichkeiten zur steuerlichen Absetzung sehr eingeschränkt. Lediglich ein beruflich genutztes Arbeitszimmer kann anteilig abgesetzt werden. Handwerkerleistungen und haushaltsnahe Dienstleistungen sind beim Neubau nicht absetzbar, sondern nur bei bestehenden Immobilien. **Tipp:** Für individuelle Beratung empfiehlt sich ein Gespräch mit einem Steuerberater, da die steuerliche Behandlung im Einzelfall variieren kann. Offizielle Informationen findest du auch beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) und [ELSTER](https://www.elster.de/).
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