Müssen Erstattungen der privaten Krankenversicherung beim Finanzamt angegeben werden?

Antwort

Ja, Erstattungen der privaten Krankenversicherung (PKV) musst du beim Finanzamt angeben, wenn du deine Steuererklärung machst. Das ist wichtig, weil du die Beiträge zur Krankenversicherung als Sonderausgaben absetzen kannst – aber nur den tatsächlich selbst getragenen Betrag. Wenn dir die PKV Kosten erstattet (z. B. für Medikamente oder Arztbesuche), mindert das deine tatsächlichen Aufwendungen. Das Finanzamt berücksichtigt deshalb nur die Beiträge abzüglich der erhaltenen Erstattungen. In der Regel erhältst du von deiner PKV eine Bescheinigung, in der die gezahlten Beiträge und die Erstattungen aufgeführt sind. Diese Bescheinigung solltest du deiner Steuererklärung beilegen bzw. die Werte daraus in die entsprechenden Felder eintragen. Weitere Informationen findest du auch auf der Seite des Bundesfinanzministeriums: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Versicherungsbeitraege.html Kurz gesagt: Ja, Erstattungen der PKV müssen bei der Steuer berücksichtigt werden, da sie die absetzbaren Beiträge mindern.

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