Können Rentner zusätzliche Krankenversicherungsbeiträge aus freiberuflicher Tätigkeit als Betriebsausgaben absetzen?

Antwort

Krankenversicherungsbeiträge, die du als Rentner wegen einer freiberuflichen Tätigkeit zahlst, gelten grundsätzlich als Sonderausgaben und nicht als Betriebsausgaben. Das bedeutet: - **Sonderausgaben:** Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung kannst du in der Einkommensteuererklärung im Bereich „Sonderausgaben“ (Anlage Vorsorgeaufwand) geltend machen. Sie mindern dein zu versteuerndes Einkommen, unabhängig davon, ob sie aus deiner Rente oder aus freiberuflichen Einkünften stammen. - **Betriebsausgaben:** Nur Beiträge, die unmittelbar durch die freiberufliche Tätigkeit veranlasst sind und ausschließlich diese betreffen (z.B. eine spezielle Berufshaftpflichtversicherung), können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. Die Krankenversicherung zählt in der Regel nicht dazu, da sie der allgemeinen Vorsorge dient. **Fazit:** Krankenversicherungsbeiträge sind als Sonderausgaben absetzbar, nicht als Betriebsausgaben. Eine doppelte Berücksichtigung ist nicht möglich. Weitere Informationen findest du z.B. beim [Bundesministerium der Finanzen](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei [Steuerberatersuchdiensten](https://www.dstv.de/steuerberater-suchen/).

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