Können Rentner zusätzliche Krankenkassenbeiträge aus freiberuflicher Tätigkeit steuerlich absetzen?

Antwort

Ja, als Rentner kannst du die zusätzlichen Krankenkassenbeiträge, die durch eine freiberufliche Tätigkeit entstehen, grundsätzlich als Sonderausgaben in deiner Steuererklärung absetzen. **Details:** - Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung (auch die, die auf zusätzliche Einkünfte wie aus einer freiberuflichen Tätigkeit entfallen) zählen zu den sogenannten „Vorsorgeaufwendungen“. - Diese kannst du in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ deiner Einkommensteuererklärung eintragen. - Es gibt Höchstbeträge für die Absetzbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, aber Beiträge zur Basisabsicherung (gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung) sind in der Regel in voller Höhe absetzbar. **Wichtig:** Auch wenn die Beiträge durch die freiberufliche Tätigkeit verursacht werden, ändert das nichts an der grundsätzlichen Absetzbarkeit. Sie müssen aber tatsächlich gezahlt und nachgewiesen werden. **Weitere Infos:** Mehr dazu findest du z.B. auf den Seiten des [Bundesfinanzministeriums](https://www.bundesfinanzministerium.de/) oder bei deiner Krankenkasse. **Tipp:** Im Zweifel empfiehlt sich eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater, da die persönliche Situation (z.B. Höhe der Einkünfte, weitere Vorsorgeaufwendungen) Einfluss auf die steuerliche Auswirkung haben kann.

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